08.01.2008 13:06:00

ROUNDUP: Kartellamt verhängt Geldbußen wegen Apotheken-Preisen

        BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisgestaltung von Apotheken bei Arzneimitteln Geldbußen in Höhe von insgesamt 615.000 Euro verhängt. Von Geldbußen in Höhe von 465.000 Euro betroffen sind neun Landesapothekerverbände, der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller und fünf Pharma-Hersteller, wie das Kartellamt am Dienstag in Bonn mitteilte. Sie hätten Apotheker kartellrechtswidrig aufgefordert, sich an unverbindliche Preisempfehlungen der Hersteller zu halten, um den Wettbewerb zum Nachteil der Verbraucher zu begrenzen.

 

    Die betroffenen Pharmahersteller sind laut Kartellamt Bayer Vital, Boehringer Ingelheim, McNeil Pharma, Novartis Consumer Health und Procter & Gamble   . Außerdem sind nach Angaben der Behörde in einem Sonderfall wegen Preisabsprachen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen acht Hildesheimer Apotheker Geldbußen von insgesamt 150.000 Euro verhängt worden. Sämtliche Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig.

 

GEDANKE DES WETTBEWERBS NOCH NICHT AUSREICHEND DURCHGESETZT

 

    Seit Anfang 2004 unterliegen nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Arzneimittel (sogenannte OTC-Arzneimittel) nicht mehr der Preisbindung, so dass jeder Apotheker seine Preise frei bestimmen kann. Damit sollte ein Preiswettbewerb für diese Arzneimittel in Gang kommen. Um diesen Wettbewerb zu dämpfen, haben verschiedene Marktteilnehmer dem Kartellamt zufolge zu Mitteln gegriffen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

 

    Die Fälle zeigten, dass der Gedanke des Wettbewerbs bei den Apothekern und Arzneimittelherstellern sich noch nicht ausreichend durchgesetzt habe, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer. Das Amt werde mit seiner Entscheidung dem Preiswettbewerb zum Wohle der Verbraucher auf die Sprünge helfen.

 

    Im Raum Hildesheim warben nach Angaben des Kartellamts in einem gesonderten Fall rund 50 Apotheken mit gemeinsamen Preisen für ausgewählte, nicht rezeptpflichtige Arzneimittel. Einige Hildesheimer Apotheker hätten Discount-Preise bei Wettbewerbern befürchtet. Um dieser Gefahr vorzubeugen, hätten sie mit reduzierten, abgesprochenen Preisen für einzelne Arzneimittel geworben. Auf diese Weise sollte auch der Markteintritt einer Discount-Apotheke erschwert werden./ba/DP/jha/

 

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