17.03.2016 18:20:39

Gericht: Vorruhestandsangebot diskriminiert Ältere nicht

ERFURT (dpa-AFX) - Ein Arbeitgeberangebot an Führungskräfte, mit einer Abfindung früher in den Ruhestand zu gehen, verstößt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht gegen das Altersdiskriminierungsverbot. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen ein echtes Wahlrecht hätten, den vorgezogenen beruflichen Ruhestand auch auszuschlagen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Donnerstag in Erfurt (8 AZR 677/14). Verhandelt wurde die Klage eines ehemaligen Verkaufsleiters gegen Daimler. Er scheiterte - wie bereits in den Vorinstanzen in Baden-Württemberg - mit seiner Entschädigungsforderung wegen Altersdiskriminierung./ro/DP/edh

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