14.12.2017 13:45:00

Niki-Pleite - Die Rechte der Niki-Passagiere

Nach der Air-Berlin-Pleite im Herbst trifft es nun auch die Kunden der österreichischen Unternehmenstochter Niki. Seit Donnerstag sind bezahlte und schon ausgestellte Tickets nicht mehr gültig. Was die sofortige Einstellung des Flugbetriebs für die Kunden bedeutet - auf einen Blick:

WIE VIELE SIND BETROFFEN?

Bis zum 27. Dezember haben nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther knapp 40.000 Passagiere ihren Heimflug mit Niki geplant - rund 15.500 von ihnen haben selbst gebucht, rund 25.500 über Reiseveranstalter und Reisebüros.

Rund 350.000 Einzel-Tickets wurden für Flüge bezahlt und ausgestellt, die noch nicht stattgefunden haben. Hinzu kommen mehr als 410.000 über Reiseveranstalter und Reisebüros gebuchte Flugtickets, die in der Regel aber noch nicht ausgestellt wurden.

WIE KOMMEN NIKI-PASSAGIERE NACH HAUSE?

Mehrere Fluggesellschaften - darunter die AUA (Austrian Airlines) - haben angekündigt, Betroffenen kurzfristig Sonderkonditionen für noch verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten. Das Angebot gilt für Reisende, die ihren Flug selbst gebucht haben. Sie können sich an die Informationsschalter der Fluglinien an den Flughäfen oder an die Telefon-Hotlines wenden. An der Aktion nehmen Condor, Eurowings, Germania, TUIfly, die Lufthansa und ihre Töchter Austrian und Swiss teil.

Für Pauschalreisende, die Flug und Hotel im Paket gebucht haben, sind die jeweiligen Reiseveranstalter zuständig. Sie müssen den Rückflug organisieren. Dafür müssten die Veranstalter neue Maschinen chartern - was in der Vorweihnachtszeit schwierig wird, wie ein Sprecher des deutschen Branchenverbandes BDL warnte. In der AUA indes hieß es, dass es in den Wintermonaten leichter fällt, für andere einzuspringen, weil in der aufkommensschwachen Zeit Flugzeuge zur Wartung in den Hangars stehen.

WELCHE RECHTE HABEN DIE NIKI-KUNDEN?

Wenn gebuchte Flüge nicht stattfinden, haben Reisende laut EU-Fluggastrechteverordnung prinzipiell immer Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung. Wer sein Ticket selbst online bei Niki oder auf einem Reise-Portal gekauft hat, ist in der Regel aber nicht versichert. Er kann zwar den Flugpreis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter anmelden. Flöther macht Betroffenen aber keine große Hoffnungen: Angesichts der wirtschaftlichen Lage von Niki sind die Aussichten auf eine nennenswerte Rückzahlung äußerst gering.

"Bei einer Pauschalreise hat der Reiseveranstalter für Ersatzflüge oder eine andere Beförderung zu sorgen", sagt AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. "Hier besteht im Gegensatz zu reinen Flugbuchungen eine Insolvenzabsicherung." Zgubic rät jedenfalls "mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen".

In Österreich haben die Arbeiterkammern die Lage erläutert: Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit. Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden, "allerdings ist bei einer Konkursforderung mit einer niedrigen Quote und mit Kosten zu rechnen", gab die AK Wien zu bedenken.

(Schluss) rf/kre

ISIN GB00B128C026 DE0008232125 WEB http://www.airberlin.com http://www.flyniki.com http://www.lufthansa.com/

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