14.12.2017 13:41:00
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Niki-Pleite - Bei den Reiseveranstaltern laufen die Telefone heiß
Allerdings müssen auch die Kunden der Reiseveranstalter mit einer verspäteten Heimkehr rechnen. Wer nur den Flug gebucht hat, muss sich an den Insolvenzverwalter wenden - das Pleiteverfahren dauert, kostet eine Gebühr und wenn überhaupt, bekommt man nur die Insolvenzquote, also einen kleinen Teil der investierten Summe, zurück.
Für die unmittelbar betroffenen Kunden der Reisebüros und Reiseveranstalter, die sich bereits in den Urlaubsregionen befinden, laufen Rückholaktionen. "Alle werden kontaktiert", versicherte Hansal. Die Flugkapazitäten seien "nicht unbegrenzt", aber die Umbuchungen seien gut zu schaffen. "Wir haben nicht so viele unmittelbar Betroffene, etwa ein gutes Dutzend, - die werden jetzt umgebucht", berichtete die Sprecherin des Unternehmens, zu dem unter anderem die Ruefa-Reisebüros gehören. Allerdings gebe es auch schon zahlreiche Vorausbuchungen für 2018 - auch hier werden Ersatzflugverbindungen gesucht. "Das wird jetzt sukzessive abgearbeitet."
Beim landesweit größten Reiseanbieter TUI laufen die Telefone derzeit ebenso heiß wie bei der Rewe Austria Touristik (Billa Reisen, etc.) und Thomas Cook. "Alle Kunden werden seit heute Früh aktiv informiert", teilte etwa die TUI mit. Der Veranstalter sichere sich nach Möglichkeit zusätzliche Flugkapazitäten am Markt. Kunden, die bereits verreist sind, werden mit Ersatzflügen zurückgeholt. Die Heimreise sei in jedem Fall sichergestellt. Sollten zusätzliche Übernachtungen anfallen, übernimmt der Reiseveranstalter eigenen Angaben von heute, Donnerstag, zufolge die zusätzlich anfallenden Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
"Wir tun aktuell alles, um unsere Kunden umfassend und schnell zu informieren und wo möglich, einen Urlaub wie geplant sicherzustellen", betonte auch die Geschäftsführerin von TUI Österreich, Lisa Weddig.
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer kritisieren indes den besseren Schutz der Pauschalreisenden gegenüber den Direktbuchern. "Wer nur einen Flug bei Niki gebucht hat und noch nicht geflogen ist, bei dem verliert das Ticket seine Gültigkeit - Reisende können ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren anmelden", so die AK Wien. Allerdings sei dabei mit einer niedrigen Entschädigungsquote und mit Kosten zu rechnen. "Die Insolvenzen von Air Berlin und Niki zeigen die Notwendigkeit einer Insolvenzabsicherung auch für Fluglinien und nicht wie derzeit nur für Reiseveranstalter", betonte AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.
(Schluss) kre/itz
ISIN GB00B128C026 DE0008232125 WEB http://www.airberlin.com http://www.flyniki.com http://www.lufthansa.com/
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