10.06.2014 09:41:47
|
IRW-News: First Majestic Silver Corp.: First Majestic mit Antrag auf Berufungsabweisung erfolgreich
IRW-PRESS: First Majestic Silver Corp.: First Majestic mit Antrag auf Berufungsabweisung erfolgreich
First Majestic mit Antrag auf Berufungsabweisung erfolgreich
FIRST MAJESTIC SILVER CORP. (AG: NYSE; FR: TSX) (das Unternehmen oder First Majestic) freut sich bekannt zu geben, dass das Berufungsgericht am 5. Juni 2014 den Einspruch von Hector Davila Santos (Hector Santos) und Minerales y Minas Mexicanas, S.A. de C.V. (MMM) abgewiesen hat.
Wie bereits bekannt gegeben wurde, hat der Oberste Gerichtshof der Provinz British Columbia am 24. April 2013 im Rechtsstreit gegen Hector Santos und MMM ein Urteil gefällt und First Majestic eine Summe von 93,84 US$ zugesprochen. Hector Santos und MMM haben gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Am 27. Juni 2013 forderte das Berufungsgericht der Provinz British Columbia Hector Davila und MMM auf, für den noch nicht entrichteten Restbetrag in Höhe von 79 Millionen US$ (in etwa die Differenz zwischen dem vom Gericht zugesprochenen Betrag von 93,84 Millionen US$ abzüglich des bereits erstatteten Teilbetrags in Höhe von 14,85 Millionen CDN$) Sicherheiten beizubringen oder andernfalls innerhalb von 90 Tagen nach Aufforderung ein Akkreditiv über diesen Betrag zu übergeben (Sicherstellungsbescheid).
Nachdem Hector Santos und MMM dem Gerichtsbescheid nicht nachkamen und weder Sicherheiten noch ein Akkreditiv vorlegten, erwirkte First Majestic eine Berufungsabweisung. Die Abweisung wurde allerdings am 27. März 2014 aus Gründen der Rechtsprechung aufgehoben.
First Majestic stellte neuerlich einen Antrag auf Berufungsabweisung, die Anhörung vor dem Berufungsgericht dazu fand am 8. April 2014 statt. Am 5. Juni 2014 wies das Berufungsgericht die Berufung von Hector Santos und MMM ab mit der Begründung, das Gericht werde keine Verstöße gegen seine eigenen Rechtsbescheide dulden. Das Gericht hat außerdem den Antrag von Hector Santos und MMM auf Abänderung oder Aufhebung des Sicherstellungsbescheides abgewiesen.
Das Urteil gegen Hector Santos und MMM darf nicht als endgültig angesehen werden, solange nicht alle Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Das Unternehmen gibt außerdem zu bedenken, dass, selbst wenn in allen Berufungsverfahren für das Unternehmen entschieden werden sollte, möglicherweise noch immer zusätzliche Klagen in Mexiko und/oder Kanada eingebracht werden müssen, um den offenen Restbetrag der vom Gericht zuerkannten Summe einzufordern. Der Ausgang solcher Rechtsstreitigkeiten ist aus aktueller Sicht nicht abzusehen.
First Majestic ist ein Silberproduzent, dessen Hauptaugenmerk auf der Silberproduktion in Mexiko liegt und der seine Unternehmensstrategie konsequent auf die Erschließung seiner bestehenden Rohstoffkonzessionen und den Erwerb zusätzlicher Mineralprojekte konzentriert, um seine Wachstumsziele zu erreichen.
FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
Unterschrift:
Keith Neumeyer, President & CEO
FIRST MAJESTIC SILVER CORP.
NYSE - AG
TSX - FR
Frankfurt - FMV
Suite 1805 - 925 West Georgia Street
Vancouver, B.C., Canada V6C 3L2
Telephone: (604) 688-3033 Fax: (604) 639-8873
Toll Free: 1-866-529-2807
Website: www.firstmajestic.com
E-mail: info@firstmajestic.com
BESONDERER HINWEIS AUF ZUKUNFTSGERICHTETE INFORMATIONEN
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995 und anderen geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen. In diesem Dokument werden mit Begriffen wie vorhersehen, glauben, schätzen, erwarten, Ziel, Plan, Prognose, möglicherweise, planen und ähnlichen Worten oder Ausdrücken zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen gekennzeichnet. Diese zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen beziehen sich u.a. auf weitere Gerichtsverfahren und den Erhalt der im Urteil zugesprochenen Beträge.
Diese Aussagen spiegeln die derzeitige Auffassung des Unternehmens im Hinblick auf zukünftige Ereignisse wider und basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, die zwar vom Unternehmen als realistisch eingeschätzt werden, jedoch beträchtlichen Unsicherheiten und Eventualitäten in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Mitbewerb und die politische und gesellschaftliche Situation unterliegen. Viele bekannte und unbekannte Faktoren könnten dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge wesentlich von den Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen direkt oder indirekt genannt werden. Das Unternehmen hat Annahmen und Schätzungen erstellt, die in vieler Hinsicht auf diesen Faktoren basieren bzw. mit ihnen in Verbindung stehen. Zu diesen Faktoren zählen unter anderem: die zeitliche Verfügbarkeit in Abstimmung mit den Terminkalendern der Gerichte in Kanada und anderen Ländern; die Anerkennung der kanadischen Urteile nach mexikanischem Recht; die Möglichkeit von Vergleichsgesprächen; das Risiko einer Berufung gegen das Urteil; und die unzureichende Liquidität des Beklagten zur Begleichung der im Urteil genannten Summe.
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass man sich auf zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen nicht bedingungslos verlassen sollte. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich abweichen. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Das Unternehmen hat nicht die Absicht bzw. ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen oder Informationen so anzupassen, dass sie geänderte Annahmen oder Umstände oder auch andere Ereignisse widerspiegeln, die Einfluss auf solche Aussagen oder Informationen haben, es sei denn, dies wird in den einschlägigen Gesetzen gefordert.
Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!
Die englische Originalmeldung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=6335
Die übersetzte Meldung finden Sie unter folgendem Link:
http://www.irw-press.at/press_html.aspx?messageID=6335&tr=1
NEWSLETTER REGISTRIERUNG:
Aktuelle Pressemeldungen dieses Unternehmens direkt in Ihr Postfach:
http://www.irw-press.com/alert_subscription.php?lang=de&isin=CA32076V1031
Mitteilung übermittelt durch IRW-Press.com. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.
Kostenloser Abdruck mit Quellenangabe erlaubt.
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!