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DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG: AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 - Erwerb eigener Aktien
Wüstenrot & Württembergische AG: AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 - Erwerb eigener Aktien
DGAP-News: Wüstenrot & Württembergische AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
Wüstenrot & Württembergische AG: AG: Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 - Erwerb eigener Aktien
11.01.2016 / 09:05
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Vorstand der Wüstenrot & Württembergische AG hat am 15. Dezember 2015
beschlossen, dass im Zeitraum vom 12. Januar 2016 bis spätestens zum 30.
März 2016 bis zu 358.000 Namensaktien der Wüstenrot & Württembergische AG
(ISIN DE0008051004), das entspricht ca. 0,38 % des Grundkapitals, zu einem
Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 6.802.000 zu den
nachfolgenden Bedingungen erworben werden sollen.
Der Erwerb eigener Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG erfolgt gemäß
§ 71 Absatz 1 Nr. 2 Aktiengesetz zu dem Zweck, die erworbenen eigenen
Aktien Personen, die im Arbeitsverhältnis zu der Wüstenrot &
Württembergische AG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen, zum
Erwerb anzubieten.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Wüstenrot &
Württembergische AG durch eine von der Wüstenrot & Württembergische AG
beauftragte Bank. Das Recht der Wüstenrot & Württembergische AG, das
Auftragsverhältnis mit der Bank vorzeitig zu beenden und den Auftrag auf
eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Die Bank trifft ihre
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige
Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Wüstenrot &
Württembergische AG. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so
günstig wie möglich für die Wüstenrot & Württembergische AG durchgeführt.
Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den
arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Wüstenrot &
Württembergische AG im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei
Börsenhandelstagen vor dem Abschluss des Kaufvertrages um nicht mehr als 10
% über- oder unterschreiten.
Die Bank ist ferner verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der
Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 ("EG-VO
2273/2003") zu beachten. Dementsprechend darf die Bank keinen Kaufpreis
zahlen, der über dem Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses
oder (sollte dieser höher sein) des derzeit höchsten unabhängigen Angebots
an der Börse, an welcher der Kauf stattfindet, liegt. Die Bank darf an
einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen
täglichen Handelsvolumen der letzten 20 Börsentage vor dem Zeitpunkt des
Kaufs.Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder
aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Artikel 4 Absatz 4
EG-VO 2273/2003 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.
Stuttgart, den 11. Januar 2016
Wüstenrot & Württembergische AG
Der Vorstand
Kontakt:
Aktionärs-Rückfragen:
Investor Relations
Telefon: 0711 662-725252
Mail: ir@ww-ag.com
Presse-Rückfragen:
Abteilung Kommunikation der W&W
Telefon: 0711 662-721471
Mail: kk@ww-ag.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wüstenrot & Württembergische AG
Gutenbergstrasse 30
70176 Stuttgart
Deutschland
Telefon: 0711-662-721471
E-Mail: kk@ww-ag.com
Internet: www.ww-ag.com
ISIN: DE0008051004
WKN: 805100
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard),
Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf
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