12.09.2012 18:17:01
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DGAP-Ad hoc: EADS N.V.
DGAP-Adhoc: European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V.: Reaktion auf Statement von BAE Systems plc
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (VOLLSTÄNDIG ODER IN TEILEN) IN, NACH ODER AUS EINER JURISDIKTION, IN DER DIESE HANDLUNG EINE VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS EINER JURISDIKTION BEDEUTEN WÜRDE.
Reaktion auf Statement von BAE Systems plc
Im Zusammenhang mit den jüngsten Spekulationen und dem heutigen Statement von BAE Systems plc bestätigt EADS NV, in Gesprächen zu stehen über einen möglichen Zusammenschluss der Geschäfte von BAE Systems plc und EADS NV - wie im nachfolgend angehängten Statement von BAE Systems plc beschrieben.
Der mögliche Zusammenschluss erfordert unter anderem die Zustimmung des EADS-Verwaltungsrates (Board of Directors). Es kann keine Gewissheit bestehen, dass die Gespräche letztendlich zu einer Transaktion führen werden. Eine weitere Mitteilung wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Über EADS
EADS ist ein weltweit führendes Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, im Verteidigungsgeschäft und den dazugehörigen Dienstleistungen mit einem Umsatz von EUR 49,1 Mrd. im Jahr 2011 und mehr als 133.000 Mitarbeitern. Zu EADS gehören die Divisionen Airbus, Astrium, Cassidian und Eurocopter.
Kontakt:
Medien:
Rainer Ohler, Head of Group Communications Tel: +33 (0)5 81 91 81 38
Martin Agüera, Interim Head of Media Relations Tel: +49 (0)89 607 34735
Matthieu Duvelleroy/Jacques Rocca, Media Relations France Tel: +33 (0)1 42 24 24 25
Investoren:
Philippe Balducchi, Head of Investor Relations Tel: +33 (0)1 42 24 28 00
Julie Kitcher, Institutionals and analysts Tel: +33 (0)1 42 24 26 36
www.eads.com
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung unter dem US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') oder eine weitere Ausnahme oder eine Transaktion vor, die nicht Gegenstand von Registrierungsanforderungen des Securities Act ist. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren, das in den Vereinigten Staaten durchgeführt werden soll, muss durch einen Verkaufsprospekt erfolgen, der entsprechende Anforderungen erfüllt und, sofern zutreffend, von EADS oder BAE Systems bezogen werden kann und der detaillierte Informationen über EADS und BAE Systems, deren jeweiliges Management sowie deren Finanzkennzahlen beinhaltet. Soweit eine Ausnahme von der Registrierung unter dem Securities Act für ein Angebot von Wertpapieren durch EADS oder BAE Systems nicht möglich ist, wird dieses Angebot unter dem Securities Act registriert. Falls und sobald die Parteien eine abschließende Vereinbarung treffen, werden den Aktionären von EADS und BAE Systems die Transaktionsdokumente durch EADS und BAE Systems zur Verfügung gestellt und werden diese, falls erforderlich, entweder an die SEC übergeben oder bei der SEC eingereicht. Inhaber von Wertpapieren von BAE Systems oder EADS, die US Staatsbürger sind oder die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, werden aufgefordert, diese Dokumente zu lesen, falls und sobald sie zur Verfügung gestellt werden, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich einer Transaktion zum Zusammenschluss treffen. Falls solche Dokumente der SEC übergeben oder bei ihr eingereicht wurden, werden diese Dokumente auf der SEC-Website unter www.sec.gov kostenlos verfügbar sein. Nichts in diesem Dokument soll als Bestätigung erachtet werden, dass eine Einreichung bei der SEC notwendig ist oder dass ein Angebot, das eine Registrierung unter dem Securities Act benötigt, jemals in Verbindung mit der in diesem Dokument beschriebenen möglichen Transaktion zum Zusammenschluss zustande kommt.
BAE Systems plc Statement
DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE VERÖFFENTLICHUNG DER ABSICHT ZUR UNTERBREITUNG EINES ANGEBOTS GEMÄSS REGELUNG 2.7 DES ENGLISCHEN CITY CODE ON TAKEOVERS AND MERGERS DAR. ES BESTEHT KEINE GEWISSHEIT, DASS EINE TRANSAKTION DURCHGEFÜHRT WIRD.
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (VOLLSTÄNDIG ODER IN TEILEN) IN, NACH ODER AUS JEDER JURISDIKTION, IN DER DIESE HANDLUNG EINE VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS EINER JURISDIKTION BEDEUTEN WÜRDE.
12. September 2012
Reaktion auf Aktienkursbewegung
Im Zusammenhang mit der kürzlichen Aktienkursbewegung bestätigen BAE Systems plc ('BAE Systems') und EADS N.V. ('EADS'), dass Gespräche über einen möglichen Zusammenschluss der beiden Unternehmen geführt werden. Der mögliche Zusammenschluss der beiden Unternehmen soll durch eine Dual-Listed Company-Struktur durchgeführt werden, bei der beide Unternehmen durch einen Interessensausgleich und weitere Vereinbarungen als eine Gruppe operieren, jedoch weiterhin separat an ihren jeweiligen Börsenplätzen zugelassen bleiben.
Gemäß den Gesprächen zwischen den beiden Parteien ist vorgesehen, dass die Aktionäre von BAE Systems einen Anteil von 40 % und die Aktionäre von EADS einen Anteil von 60 % an der erweiterten Gruppe halten. Ferner soll eine einheitliche Leitungs- und Aufsichtsstruktur mit identischen Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitgliedern bei BAE Systems und EADS geschaffen werden.
BAE Systems und EADS arbeiten bereits seit längerer Zeit zusammen und sind derzeit Partner in einer Reihe von wichtigen Projekten, wie beispielsweise dem Eurofighter oder dem MBDA Joint Venture. Der mögliche Zusammenschluss würde einen weltweit führenden internationalen Konzern in den Bereichen der Luft- und Raumfahrt, Rüstung und Sicherheit mit wesentlichen Produktions- und Technologiekapazitäten in Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA schaffen.
BAE Systems und EADS betreiben hochsensible und stark gesicherte Rüstungsunternehmen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Saudi-Arabien und Australien sowie in anderen Ländern. Daher wurden Gespräche über die Implikationen der möglichen Transaktion mit verschiedenen Regierungsvertretern aufgenommen. BAE Systems und EADS beabsichtigen, im Rahmen der zwischen den Parteien diskutierten Transaktionsstruktur sicherzustellen, dass bestimmte Unternehmensbereiche im Rüstungsbereich gemäß ihrer Bedeutung für strategische und nationale Interessen durch angemessene Regelungen abgegrenzt werden, insbesondere in den USA angesichts der wesentlichen Bedeutung dieses Marktes für die erweiterte Gruppe. Darüber hinaus planen die beiden Parteien mit entsprechender Zustimmung der Aktionäre, Sonderaktien von BAE Systems und EADS an die französische, deutsche und britische Regierung auszugeben, um die bestehende Sonderaktie der britischen Regierung an BAE Systems und die gemeinsamen Interessenvereinbarungen im Zusammenhang mit EADS zu ersetzen.
Historisch bestanden Unterschiede in der Dividendenpolitik von EADS und BAE Systems, wobei BAE Systems einen größeren Anteil seiner Erträge in Form von Dividenden ausgezahlt hat. Um eine Angleichung der Auszahlungsverhältnisse der beiden Parteien zu erzielen wurde vereinbart dass, im Falle einer Fortführung der Transaktion, EADS vor dem Abschluss der Transaktion einen Betrag von £200m an seine Aktionäre auszahlt. Reguläre Dividendenzahlungen von BAE Systems und EADS in Hinblick auf das Jahr 2012 würden hiervon unberührt bleiben. In Hinblick auf das Jahr 2013 ist vorgesehen, dass die erweiterte Gruppe eine Dividende deklarieren würde, welche den BAE Systems-Aktionären einen gleichwertigen Betrag in Höhe der deklarierten Dividende für das Jahr 2012 zahlt, vorausgesetzt die Erträge der erweiterten Gruppe entwickeln sich gemäß derzeitiger Erwartungen. Dies würde einen Anstieg für EADS Aktionäre im Vergleich zur gegenwärtigen Markterwartung bedeuten. Die Dividendenpolitik für die Jahre 2014 und folgende fallen in die Verantwortung des Vorstands der erweiterten Gruppe, von welchem erwartet wird, die Relevanz von Dividendenzahlungen an die Aktionäre mit dem Ertragspotenzial, Investitionsanforderungen und der fortbestehenden Notwendigkeit einer starken Bilanz der erweiterten Gruppe ins Gleichgewicht zu bringen.
Jede Vereinbarung über die Bedingungen eines möglichen Zusammenschlusses erfordert die Zustimmung des Verwaltungsrats von BAE Systems und EADS. Vor einer solchen Vereinbarung wird EADS in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen die relevanten Gremien zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen informieren. Sollten EADS und BAE Systems nach Abschluss des vorstehend beschriebenen Prozesses zu einer endgültigen Vereinbarung über die Bedingungen eines Zusammenschlusses kommen, wird der Abschluss unter anderem von einigen Regierungszustimmungen und regulatorischen Zustimmungen, von der Zustimmung der Aktionäre von BAE Systems und EADS und bestimmten transaktionsspezifischen Konditionen, festgelegt durch den City Code on Takeovers and Mergers (der Kodex), abhängen. Es kann keine Gewissheit bestehen, dass die Gespräche letztendlich zu einer Transaktion führen werden.
Gemäß Regelung 2.4(c) des Kodex müssen beide Parteien oder EADS am 10. Oktober 2012 bis spätestens 17 Uhr (Ortszeit London) entweder eine Transaktion gemäß Regelung 2.7 des Kodex bekanntgeben oder bekanntgeben, dass sie oder EADS nicht länger einen Zusammenschluss der Unternehmen anstreben; in diesem Fall wird die Bekanntmachung als eine Erklärung im Sinne von Regelung 2.8 des Kodex gewertet. Die Frist kann mit Zustimmung des Panels gemäß Regelung 2.6(c) des Kodex verlängert werden.
BAE Systems bestätigt seine Absicht, eine Verlängerung der Frist beim Panel zu beantragen, sollten die Gespräche zwischen BAE Systems und EADS zu diesem Zeitpunkt weiterhin andauern.
Obwohl keine Änderung der Regelung 2.5(a) des Kodex erwartet wird, behält sich EADS das Recht vor, die Bedingungen der möglichen Transaktion zu ergänzen oder anzupassen, wenn i) eine konkurrierende Transaktion oder eine potentiell konkurrierende Transaktion bekanntgegeben wird, die BAE Systems mit einbezieht, oder wenn ii) eine Empfehlung des Verwaltungsrats von BAE Systems vorliegt.
Eine weitere Mitteilung wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Anfragen:
BAE Systems plc
Investoren:
Andrew Wrathall, Head of Investor Relations Tel: +44 (0) 1252 383 455
Medien:
Charlotte Lambkin, Group Communications Director Tel: +44 (0) 1252 383 836
John Suttle, Senior Vice President, Communications Tel: +1 (703) 344 8508
EADS N.V.
Rainer Ohler, Head of Group Communications Tel: +33 (0)5 81 91 81 38
Martin Agüera, Interim Head of Media Relations Tel: +49 (0)89 607 34735
Matthieu Duvelleroy, Media Relations France Tel: +33 (0)1 42 24 24 25
Gemäß Regelung 2.10 des Kodex bestätigt BAE Systems, dass abzüglich 338,287,732 eigener Stammaktien zu 2,5 Pence pro Stück, 3,249,306,302 Stammaktien von BAE Systems zu 2,5 Pence pro Stück ausgegeben sind. Die ISIN der Stammaktien ist GB0002634946.
Eine Kopie dieser Mitteilung wird auf der Internetseite von BAE Systems unter www.baesystems.com und auf der Internetseite von EADS unter www.eads.com zur Verfügung gestellt.
Die Mitteilung erfolgt mit der Zustimmung von EADS.
Die Veröffentlichungspflichten des Kodex
Da Dual Listed Company-Strukturen dem Kodex unterliegen, beginnt für BAE Systems plc eine durch den Kodex festgelegte Angebotsfrist. Gemäß Regelung 8.3(a) des Kodex muss eine Person, die zu 1 % oder mehr an einer Gattung relevanter Wertpapiere von BAE Systems oder EADS beteiligt ist, zu Beginn der Angebotsfrist eine 'Opening Position Disclosure' veröffentlichen. Eine 'Opening Position Disclosure' muss Angaben zu den Beteiligungen der Person sowie zu Short-Positionen in einer und Bezugsrechte für eine Gattung relevanter Wertpapiere von BAE Systems und EADS enthalten. Eine 'Opening Position Disclosure' durch eine Person, auf die Regelung 8.3(a) des Kodex anwendbar ist, muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) am zehnten Geschäftstags nach Beginn der Angebotsperiode erfolgen. Relevante Personen, die vor Ablauf der Frist zur Offenlegung eines 'Opening Position Disclosure' entsprechende Wertpapiere von BAE Systems oder EADS handeln, müssen ein 'Dealing Disclosure' tätigen.
Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die zu 1 % oder mehr an einer Gattung relevanter Wertpapiere von BAE Systems oder EADS beteiligt ist oder sich beteiligen möchte, ein 'Dealing Disclosure' tätigen, wenn diese Person relevante Wertpapiere von BAE Systems oder EADS handelt. Ein 'Dealing Disclosure' muss Angaben zu den relevanten Geschäften sowie zu den Interessen und Short Positionen der Person einschließlich der Bezugsrechte in allen relevanten Wertpapieren von EADS und BAE Systems enthalten, soweit nicht bereits vorher gemäß Regelung 8 des Kodex offengelegt. Ein 'Dealing Disclosure' durch eine Person, auf die Regelung 8.3(b) des Kodex zutrifft, muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) des Geschäftstags erfolgen, der dem Datum der Transaktion folgt.
Sollten zwei oder mehrere Personen auf Basis einer Vereinbarung oder eines Verständnisses (understanding) formell oder informell zusammenarbeiten, um einen Anteil an relevanten Wertpapieren von BAE Systems oder EADS zu erwerben oder zu kontrollieren, werden diese Personen im Sinne von Regelung 8.3 des Kodex als eine einzelne Person betrachtet.
Eine 'Opening Position Disclosure' muss auch von BAE Systems und EADS vorgenommen werden. 'Dealing Disclosures' müssen von BAE Systems und EADS sowie allen mit diesen gemeinsam handelnden Personen vorgenommen werden (siehe Regelungen 8.1, 8.2 und 8.4 des Kodex).
Hintergrundinformationen zu den Ziel- und Bietergesellschaften, für die 'Opening Disclosures' und 'Dealing Disclosures' zu relevanten Wertpapieren veröffentlicht werden müssen, einschließlich der Anzahl ausgegebener relevanter Wertpapiere, dem Beginn der Angebotsperiode und der erstmaligen Identifizierung eines Bieters, können in der 'Disclosure Table' auf der Internetseite des Takeover Panels unter www.thetakeoverpanel.org.uk eingesehen werden. Falls Zweifel bestehen, ob Sie zur Veröffentlichung eines 'Opening Disclosure' oder eines 'Dealing Disclosures' verpflichtet sind, kontaktieren Sie bitte die Market Surveillance Unit des Panel unter +44 (0)20 7638 0129.
Hinweis für US Investoren
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.
Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung unter dem US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') oder eine weitere Ausnahme oder eine Transaktion vor, die nicht Gegenstand von Registrierungsanforderungen des Securities Act ist. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren, das in den Vereinigten Staaten durchgeführt werden soll, muss durch einen Verkaufsprospekt erfolgen, der entsprechende Anforderungen erfüllt und, sofern zutreffend, von EADS oder BAE Systems bezogen werden kann und der detaillierte Informationen über EADS und BAE Systems, deren jeweiliges Management sowie deren Finanzkennzahlen beinhaltet. Soweit eine Ausnahme von der Registrierung unter dem Securities Act für ein Angebot von Wertpapieren durch EADS oder BAE Systems nicht möglich ist, wird dieses Angebot unter dem Securities Act registriert. Falls und sobald die Parteien eine abschließende Vereinbarung treffen, werden den Aktionären von EADS und BAE Systems die Transaktionsdokumente durch EADS und BAE Systems zur Verfügung gestellt und werden diese, falls erforderlich, entweder an die SEC übergeben oder bei der SEC eingereicht. Inhaber von Wertpapieren von BAE Systems oder EADS, die US Staatsbürger sind oder die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, werden aufgefordert, diese Dokumente zu lesen, falls und sobald sie zur Verfügung gestellt werden, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich einer Transaktion zum Zusammenschluss treffen. Falls solche Dokumente der SEC übergeben oder bei ihr eingereicht wurden, werden diese Dokumente auf der SEC-Website unter www.sec.gov kostenlos verfügbar sein. Nichts in diesem Dokument soll als Bestätigung erachtet werden, dass eine Einreichung bei der SEC notwendig ist oder dass ein Angebot, das eine Registrierung unter dem Securities Act benötigt, jemals in Verbindung mit der in diesem Dokument beschriebenen möglichen Transaktion zum Zusammenschluss zustande kommt.
UK Listing Authority (UKLA)
Die beabsichtigte Transaktion wird, falls abgeschlossen, als ein 'Reverse Takeover' von EADS durch BAE Systems unter den 'Listing Rules' der UKLA klassifiziert werden; deshalb werden zu gegebener Zeit Anträge bei der UKLA und der Londoner Wertpapierbörse (London Stock Exchange) auf Zulassung der Stammaktien des Unternehmensteiles der Dual Listed Company von BAE Systems zur 'Official List' und zum Handel an der Londoner Wertpapierbörse gestellt. Die Möglichkeit der Zulassung der erweiterten Gruppe zur 'Official List' ist noch nicht mit der UKLA vereinbart, und Verhandlungen mit der UKLA bezüglich der Möglichkeit werden zu gegebener Zeit fortgeführt.
Aktionäre werden auf regulatorische Informationen verwiesen, die EADS auf www.eads.com/eads/int/en/investor-relations/investor-news.html veröffentlicht.
Andere Jurisdiktionen
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf dieser Wertpapiere in anderen Jurisdikitionen dar.
Keine Gewinnprognose
Keine Aussage in dieser Mitteilung dient als Gewinnprognose und keine Aussage in dieser Mitteilung sollte so interpretiert werden, dass der Gewinn je BAE Systems oder EADS Aktie für das gegenwärtige Geschäftsjahr oder zukünftige Geschäftsjahre zwangsläufig veröffentlichte Gewinne je BAE Systems oder EADS Aktie in der Vergangenheit entsprechen oder überschreiten würden.
12.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. P.O. Box 32008 2303 DA Leiden Niederlande Telefon: 00 800 00 02 2002 Fax: +49 (0)89 607 - 26481 E-Mail: ir@eads.net Internet: www.eads.com ISIN: NL0000235190 WKN: 938914 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. / Schlagwort(e): Stellungnahme
12.09.2012 18:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Ad-hoc-Mitteilung,12. September 2012
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (VOLLSTÄNDIG ODER IN TEILEN) IN, NACH ODER AUS EINER JURISDIKTION, IN DER DIESE HANDLUNG EINE VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS EINER JURISDIKTION BEDEUTEN WÜRDE.
Reaktion auf Statement von BAE Systems plc
Im Zusammenhang mit den jüngsten Spekulationen und dem heutigen Statement von BAE Systems plc bestätigt EADS NV, in Gesprächen zu stehen über einen möglichen Zusammenschluss der Geschäfte von BAE Systems plc und EADS NV - wie im nachfolgend angehängten Statement von BAE Systems plc beschrieben.
Der mögliche Zusammenschluss erfordert unter anderem die Zustimmung des EADS-Verwaltungsrates (Board of Directors). Es kann keine Gewissheit bestehen, dass die Gespräche letztendlich zu einer Transaktion führen werden. Eine weitere Mitteilung wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Über EADS
EADS ist ein weltweit führendes Unternehmen der Luft- und Raumfahrt, im Verteidigungsgeschäft und den dazugehörigen Dienstleistungen mit einem Umsatz von EUR 49,1 Mrd. im Jahr 2011 und mehr als 133.000 Mitarbeitern. Zu EADS gehören die Divisionen Airbus, Astrium, Cassidian und Eurocopter.
Kontakt:
Medien:
Rainer Ohler, Head of Group Communications Tel: +33 (0)5 81 91 81 38
Martin Agüera, Interim Head of Media Relations Tel: +49 (0)89 607 34735
Matthieu Duvelleroy/Jacques Rocca, Media Relations France Tel: +33 (0)1 42 24 24 25
Investoren:
Philippe Balducchi, Head of Investor Relations Tel: +33 (0)1 42 24 28 00
Julie Kitcher, Institutionals and analysts Tel: +33 (0)1 42 24 26 36
www.eads.com
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung unter dem US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') oder eine weitere Ausnahme oder eine Transaktion vor, die nicht Gegenstand von Registrierungsanforderungen des Securities Act ist. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren, das in den Vereinigten Staaten durchgeführt werden soll, muss durch einen Verkaufsprospekt erfolgen, der entsprechende Anforderungen erfüllt und, sofern zutreffend, von EADS oder BAE Systems bezogen werden kann und der detaillierte Informationen über EADS und BAE Systems, deren jeweiliges Management sowie deren Finanzkennzahlen beinhaltet. Soweit eine Ausnahme von der Registrierung unter dem Securities Act für ein Angebot von Wertpapieren durch EADS oder BAE Systems nicht möglich ist, wird dieses Angebot unter dem Securities Act registriert. Falls und sobald die Parteien eine abschließende Vereinbarung treffen, werden den Aktionären von EADS und BAE Systems die Transaktionsdokumente durch EADS und BAE Systems zur Verfügung gestellt und werden diese, falls erforderlich, entweder an die SEC übergeben oder bei der SEC eingereicht. Inhaber von Wertpapieren von BAE Systems oder EADS, die US Staatsbürger sind oder die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, werden aufgefordert, diese Dokumente zu lesen, falls und sobald sie zur Verfügung gestellt werden, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich einer Transaktion zum Zusammenschluss treffen. Falls solche Dokumente der SEC übergeben oder bei ihr eingereicht wurden, werden diese Dokumente auf der SEC-Website unter www.sec.gov kostenlos verfügbar sein. Nichts in diesem Dokument soll als Bestätigung erachtet werden, dass eine Einreichung bei der SEC notwendig ist oder dass ein Angebot, das eine Registrierung unter dem Securities Act benötigt, jemals in Verbindung mit der in diesem Dokument beschriebenen möglichen Transaktion zum Zusammenschluss zustande kommt.
BAE Systems plc Statement
DIESE MITTEILUNG STELLT KEINE VERÖFFENTLICHUNG DER ABSICHT ZUR UNTERBREITUNG EINES ANGEBOTS GEMÄSS REGELUNG 2.7 DES ENGLISCHEN CITY CODE ON TAKEOVERS AND MERGERS DAR. ES BESTEHT KEINE GEWISSHEIT, DASS EINE TRANSAKTION DURCHGEFÜHRT WIRD.
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE (VOLLSTÄNDIG ODER IN TEILEN) IN, NACH ODER AUS JEDER JURISDIKTION, IN DER DIESE HANDLUNG EINE VERLETZUNG ANWENDBAREN RECHTS EINER JURISDIKTION BEDEUTEN WÜRDE.
12. September 2012
Reaktion auf Aktienkursbewegung
Im Zusammenhang mit der kürzlichen Aktienkursbewegung bestätigen BAE Systems plc ('BAE Systems') und EADS N.V. ('EADS'), dass Gespräche über einen möglichen Zusammenschluss der beiden Unternehmen geführt werden. Der mögliche Zusammenschluss der beiden Unternehmen soll durch eine Dual-Listed Company-Struktur durchgeführt werden, bei der beide Unternehmen durch einen Interessensausgleich und weitere Vereinbarungen als eine Gruppe operieren, jedoch weiterhin separat an ihren jeweiligen Börsenplätzen zugelassen bleiben.
Gemäß den Gesprächen zwischen den beiden Parteien ist vorgesehen, dass die Aktionäre von BAE Systems einen Anteil von 40 % und die Aktionäre von EADS einen Anteil von 60 % an der erweiterten Gruppe halten. Ferner soll eine einheitliche Leitungs- und Aufsichtsstruktur mit identischen Verwaltungs- und Aufsichtsratsmitgliedern bei BAE Systems und EADS geschaffen werden.
BAE Systems und EADS arbeiten bereits seit längerer Zeit zusammen und sind derzeit Partner in einer Reihe von wichtigen Projekten, wie beispielsweise dem Eurofighter oder dem MBDA Joint Venture. Der mögliche Zusammenschluss würde einen weltweit führenden internationalen Konzern in den Bereichen der Luft- und Raumfahrt, Rüstung und Sicherheit mit wesentlichen Produktions- und Technologiekapazitäten in Frankreich, Deutschland, Spanien, Großbritannien und den USA schaffen.
BAE Systems und EADS betreiben hochsensible und stark gesicherte Rüstungsunternehmen in den USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Saudi-Arabien und Australien sowie in anderen Ländern. Daher wurden Gespräche über die Implikationen der möglichen Transaktion mit verschiedenen Regierungsvertretern aufgenommen. BAE Systems und EADS beabsichtigen, im Rahmen der zwischen den Parteien diskutierten Transaktionsstruktur sicherzustellen, dass bestimmte Unternehmensbereiche im Rüstungsbereich gemäß ihrer Bedeutung für strategische und nationale Interessen durch angemessene Regelungen abgegrenzt werden, insbesondere in den USA angesichts der wesentlichen Bedeutung dieses Marktes für die erweiterte Gruppe. Darüber hinaus planen die beiden Parteien mit entsprechender Zustimmung der Aktionäre, Sonderaktien von BAE Systems und EADS an die französische, deutsche und britische Regierung auszugeben, um die bestehende Sonderaktie der britischen Regierung an BAE Systems und die gemeinsamen Interessenvereinbarungen im Zusammenhang mit EADS zu ersetzen.
Historisch bestanden Unterschiede in der Dividendenpolitik von EADS und BAE Systems, wobei BAE Systems einen größeren Anteil seiner Erträge in Form von Dividenden ausgezahlt hat. Um eine Angleichung der Auszahlungsverhältnisse der beiden Parteien zu erzielen wurde vereinbart dass, im Falle einer Fortführung der Transaktion, EADS vor dem Abschluss der Transaktion einen Betrag von £200m an seine Aktionäre auszahlt. Reguläre Dividendenzahlungen von BAE Systems und EADS in Hinblick auf das Jahr 2012 würden hiervon unberührt bleiben. In Hinblick auf das Jahr 2013 ist vorgesehen, dass die erweiterte Gruppe eine Dividende deklarieren würde, welche den BAE Systems-Aktionären einen gleichwertigen Betrag in Höhe der deklarierten Dividende für das Jahr 2012 zahlt, vorausgesetzt die Erträge der erweiterten Gruppe entwickeln sich gemäß derzeitiger Erwartungen. Dies würde einen Anstieg für EADS Aktionäre im Vergleich zur gegenwärtigen Markterwartung bedeuten. Die Dividendenpolitik für die Jahre 2014 und folgende fallen in die Verantwortung des Vorstands der erweiterten Gruppe, von welchem erwartet wird, die Relevanz von Dividendenzahlungen an die Aktionäre mit dem Ertragspotenzial, Investitionsanforderungen und der fortbestehenden Notwendigkeit einer starken Bilanz der erweiterten Gruppe ins Gleichgewicht zu bringen.
Jede Vereinbarung über die Bedingungen eines möglichen Zusammenschlusses erfordert die Zustimmung des Verwaltungsrats von BAE Systems und EADS. Vor einer solchen Vereinbarung wird EADS in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Bestimmungen die relevanten Gremien zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen informieren. Sollten EADS und BAE Systems nach Abschluss des vorstehend beschriebenen Prozesses zu einer endgültigen Vereinbarung über die Bedingungen eines Zusammenschlusses kommen, wird der Abschluss unter anderem von einigen Regierungszustimmungen und regulatorischen Zustimmungen, von der Zustimmung der Aktionäre von BAE Systems und EADS und bestimmten transaktionsspezifischen Konditionen, festgelegt durch den City Code on Takeovers and Mergers (der Kodex), abhängen. Es kann keine Gewissheit bestehen, dass die Gespräche letztendlich zu einer Transaktion führen werden.
Gemäß Regelung 2.4(c) des Kodex müssen beide Parteien oder EADS am 10. Oktober 2012 bis spätestens 17 Uhr (Ortszeit London) entweder eine Transaktion gemäß Regelung 2.7 des Kodex bekanntgeben oder bekanntgeben, dass sie oder EADS nicht länger einen Zusammenschluss der Unternehmen anstreben; in diesem Fall wird die Bekanntmachung als eine Erklärung im Sinne von Regelung 2.8 des Kodex gewertet. Die Frist kann mit Zustimmung des Panels gemäß Regelung 2.6(c) des Kodex verlängert werden.
BAE Systems bestätigt seine Absicht, eine Verlängerung der Frist beim Panel zu beantragen, sollten die Gespräche zwischen BAE Systems und EADS zu diesem Zeitpunkt weiterhin andauern.
Obwohl keine Änderung der Regelung 2.5(a) des Kodex erwartet wird, behält sich EADS das Recht vor, die Bedingungen der möglichen Transaktion zu ergänzen oder anzupassen, wenn i) eine konkurrierende Transaktion oder eine potentiell konkurrierende Transaktion bekanntgegeben wird, die BAE Systems mit einbezieht, oder wenn ii) eine Empfehlung des Verwaltungsrats von BAE Systems vorliegt.
Eine weitere Mitteilung wird zu gegebener Zeit erfolgen.
Anfragen:
BAE Systems plc
Investoren:
Andrew Wrathall, Head of Investor Relations Tel: +44 (0) 1252 383 455
Medien:
Charlotte Lambkin, Group Communications Director Tel: +44 (0) 1252 383 836
John Suttle, Senior Vice President, Communications Tel: +1 (703) 344 8508
EADS N.V.
Rainer Ohler, Head of Group Communications Tel: +33 (0)5 81 91 81 38
Martin Agüera, Interim Head of Media Relations Tel: +49 (0)89 607 34735
Matthieu Duvelleroy, Media Relations France Tel: +33 (0)1 42 24 24 25
Gemäß Regelung 2.10 des Kodex bestätigt BAE Systems, dass abzüglich 338,287,732 eigener Stammaktien zu 2,5 Pence pro Stück, 3,249,306,302 Stammaktien von BAE Systems zu 2,5 Pence pro Stück ausgegeben sind. Die ISIN der Stammaktien ist GB0002634946.
Eine Kopie dieser Mitteilung wird auf der Internetseite von BAE Systems unter www.baesystems.com und auf der Internetseite von EADS unter www.eads.com zur Verfügung gestellt.
Die Mitteilung erfolgt mit der Zustimmung von EADS.
Die Veröffentlichungspflichten des Kodex
Da Dual Listed Company-Strukturen dem Kodex unterliegen, beginnt für BAE Systems plc eine durch den Kodex festgelegte Angebotsfrist. Gemäß Regelung 8.3(a) des Kodex muss eine Person, die zu 1 % oder mehr an einer Gattung relevanter Wertpapiere von BAE Systems oder EADS beteiligt ist, zu Beginn der Angebotsfrist eine 'Opening Position Disclosure' veröffentlichen. Eine 'Opening Position Disclosure' muss Angaben zu den Beteiligungen der Person sowie zu Short-Positionen in einer und Bezugsrechte für eine Gattung relevanter Wertpapiere von BAE Systems und EADS enthalten. Eine 'Opening Position Disclosure' durch eine Person, auf die Regelung 8.3(a) des Kodex anwendbar ist, muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) am zehnten Geschäftstags nach Beginn der Angebotsperiode erfolgen. Relevante Personen, die vor Ablauf der Frist zur Offenlegung eines 'Opening Position Disclosure' entsprechende Wertpapiere von BAE Systems oder EADS handeln, müssen ein 'Dealing Disclosure' tätigen.
Gemäß Regel 8.3(b) des Kodex muss jede Person, die zu 1 % oder mehr an einer Gattung relevanter Wertpapiere von BAE Systems oder EADS beteiligt ist oder sich beteiligen möchte, ein 'Dealing Disclosure' tätigen, wenn diese Person relevante Wertpapiere von BAE Systems oder EADS handelt. Ein 'Dealing Disclosure' muss Angaben zu den relevanten Geschäften sowie zu den Interessen und Short Positionen der Person einschließlich der Bezugsrechte in allen relevanten Wertpapieren von EADS und BAE Systems enthalten, soweit nicht bereits vorher gemäß Regelung 8 des Kodex offengelegt. Ein 'Dealing Disclosure' durch eine Person, auf die Regelung 8.3(b) des Kodex zutrifft, muss bis spätestens 15.30 Uhr (Ortszeit London) des Geschäftstags erfolgen, der dem Datum der Transaktion folgt.
Sollten zwei oder mehrere Personen auf Basis einer Vereinbarung oder eines Verständnisses (understanding) formell oder informell zusammenarbeiten, um einen Anteil an relevanten Wertpapieren von BAE Systems oder EADS zu erwerben oder zu kontrollieren, werden diese Personen im Sinne von Regelung 8.3 des Kodex als eine einzelne Person betrachtet.
Eine 'Opening Position Disclosure' muss auch von BAE Systems und EADS vorgenommen werden. 'Dealing Disclosures' müssen von BAE Systems und EADS sowie allen mit diesen gemeinsam handelnden Personen vorgenommen werden (siehe Regelungen 8.1, 8.2 und 8.4 des Kodex).
Hintergrundinformationen zu den Ziel- und Bietergesellschaften, für die 'Opening Disclosures' und 'Dealing Disclosures' zu relevanten Wertpapieren veröffentlicht werden müssen, einschließlich der Anzahl ausgegebener relevanter Wertpapiere, dem Beginn der Angebotsperiode und der erstmaligen Identifizierung eines Bieters, können in der 'Disclosure Table' auf der Internetseite des Takeover Panels unter www.thetakeoverpanel.org.uk eingesehen werden. Falls Zweifel bestehen, ob Sie zur Veröffentlichung eines 'Opening Disclosure' oder eines 'Dealing Disclosures' verpflichtet sind, kontaktieren Sie bitte die Market Surveillance Unit des Panel unter +44 (0)20 7638 0129.
Hinweis für US Investoren
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.
Die Wertpapiere, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, dürfen in den Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung unter dem US Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ('Securities Act') oder eine weitere Ausnahme oder eine Transaktion vor, die nicht Gegenstand von Registrierungsanforderungen des Securities Act ist. Jedes öffentliche Angebot von Wertpapieren, das in den Vereinigten Staaten durchgeführt werden soll, muss durch einen Verkaufsprospekt erfolgen, der entsprechende Anforderungen erfüllt und, sofern zutreffend, von EADS oder BAE Systems bezogen werden kann und der detaillierte Informationen über EADS und BAE Systems, deren jeweiliges Management sowie deren Finanzkennzahlen beinhaltet. Soweit eine Ausnahme von der Registrierung unter dem Securities Act für ein Angebot von Wertpapieren durch EADS oder BAE Systems nicht möglich ist, wird dieses Angebot unter dem Securities Act registriert. Falls und sobald die Parteien eine abschließende Vereinbarung treffen, werden den Aktionären von EADS und BAE Systems die Transaktionsdokumente durch EADS und BAE Systems zur Verfügung gestellt und werden diese, falls erforderlich, entweder an die SEC übergeben oder bei der SEC eingereicht. Inhaber von Wertpapieren von BAE Systems oder EADS, die US Staatsbürger sind oder die sich in den Vereinigten Staaten von Amerika aufhalten, werden aufgefordert, diese Dokumente zu lesen, falls und sobald sie zur Verfügung gestellt werden, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich einer Transaktion zum Zusammenschluss treffen. Falls solche Dokumente der SEC übergeben oder bei ihr eingereicht wurden, werden diese Dokumente auf der SEC-Website unter www.sec.gov kostenlos verfügbar sein. Nichts in diesem Dokument soll als Bestätigung erachtet werden, dass eine Einreichung bei der SEC notwendig ist oder dass ein Angebot, das eine Registrierung unter dem Securities Act benötigt, jemals in Verbindung mit der in diesem Dokument beschriebenen möglichen Transaktion zum Zusammenschluss zustande kommt.
UK Listing Authority (UKLA)
Die beabsichtigte Transaktion wird, falls abgeschlossen, als ein 'Reverse Takeover' von EADS durch BAE Systems unter den 'Listing Rules' der UKLA klassifiziert werden; deshalb werden zu gegebener Zeit Anträge bei der UKLA und der Londoner Wertpapierbörse (London Stock Exchange) auf Zulassung der Stammaktien des Unternehmensteiles der Dual Listed Company von BAE Systems zur 'Official List' und zum Handel an der Londoner Wertpapierbörse gestellt. Die Möglichkeit der Zulassung der erweiterten Gruppe zur 'Official List' ist noch nicht mit der UKLA vereinbart, und Verhandlungen mit der UKLA bezüglich der Möglichkeit werden zu gegebener Zeit fortgeführt.
Aktionäre werden auf regulatorische Informationen verwiesen, die EADS auf www.eads.com/eads/int/en/investor-relations/investor-news.html veröffentlicht.
Andere Jurisdiktionen
Diese Mitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Kauf dieser Wertpapiere in anderen Jurisdikitionen dar.
Keine Gewinnprognose
Keine Aussage in dieser Mitteilung dient als Gewinnprognose und keine Aussage in dieser Mitteilung sollte so interpretiert werden, dass der Gewinn je BAE Systems oder EADS Aktie für das gegenwärtige Geschäftsjahr oder zukünftige Geschäftsjahre zwangsläufig veröffentlichte Gewinne je BAE Systems oder EADS Aktie in der Vergangenheit entsprechen oder überschreiten würden.
12.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: European Aeronautic Defence and Space Company EADS N.V. P.O. Box 32008 2303 DA Leiden Niederlande Telefon: 00 800 00 02 2002 Fax: +49 (0)89 607 - 26481 E-Mail: ir@eads.net Internet: www.eads.com ISIN: NL0000235190 WKN: 938914 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
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