Euro am Sonntag-Zerti-1x1 01.04.2017 14:00:00

US-Steuerchaos bei Zertifikaten: Was Anleger wissen müssen

von Emmeran Eder, €uro am Sonntag

Seit Jahresanfang können Anleger keine Derivate mehr auf die meisten US-Aktien und viele US-Aktienindizes kaufen. Schuld daran ist die amerikanische Steuerbehörde IRS. Sie hat im Herbst 2015 den Paragrafen, der die Quellensteuerpflicht regelt, zum 1. Januar 2017 auf derivative Finanzinstrumente, die US-Aktien als Basiswerte enthalten, ausgedehnt. Seither werden auch dividendenähnliche Erträge mit bis zu 30 Prozent besteuert, die Ausländer mit Derivaten auf US-Aktien erzielen.


Um US-Strafen vorzubeugen, stoppten daher ab Januar fast alle Emittenten den Verkauf von Derivaten auf US-Aktien und -Aktienindizes. Für Papiere, die vor 2017 gekauft wurden, gilt Bestandsschutz. Sie sind frei von der neuen US-Steuerpflicht veräußerbar.

Hintergrund der Regelung ist die Furcht des Fiskus, dass Nicht-US-Bürger mithilfe von Finanzprodukten wie Zertifikaten oder Derivaten die Dividendensteuer auf amerikanische Aktien oder Aktienindizes umgehen. Die neue Quellensteuerpflicht soll diese vermeintliche Besteuerungslücke schließen. Das heißt, dass auch eigentlich nicht in den Vereinigten Staaten steuerpflichtige Personen dort Steuern zahlen müssen.

Betroffen sind vorerst Index-, Knock-out-, Faktor-, Outperformance- und Sprintzertifikate sowie tief im Geld liegende Optionsscheine. Sie verbriefen den Kursverlauf eines Basiswerts - etwa der Microsoft-Aktie - 1 : 1 oder gehebelt. Anleger kaufen aber nicht die Aktie, sondern eine Schuldverschreibung (das Zertifikat) einer Bank in Europa, die den Aktienkurs nur abbildet. Schüttet Microsoft Dividenden aus, rechnen Emittenten diese in den Zertifikatekurs ein. Dann greift die US-Quellensteuer.


Obwohl Europas Banken bereits seit mehr als einem Jahr mit den US-Behörden verhandeln, fanden sie bisher keine Lösung. Hauptproblem ist, dass die Amerikaner beim Verkauf eines Zertifikats lückenlos wissen wollen, wie viel Quellensteuer ein bestimmter Investor abzuführen hat. Die Emittenten kennen aber die Namen der Anleger nicht, anders als die Depotbanken, die diese aus Datenschutzgründen aber nicht weitergeben dürfen. Die Banken wiederum führen die Steuer nicht ab, da bisher eine Rechtsgrundlage fehlt und sie auch nicht die dafür nötige teure Infrastruktur haben.

Die Emittenten erwägen nun, den Maximalsatz von 30 Prozent Steuer selbst abzuführen. Diese Pläne sind bei einigen bereits weit gediehen. Neue Produkte sind geplant, welche die US-Kriterien weitgehend erfüllen. Für Anleger wäre das eher ungünstig. Da dividendenähnliche Erträge laut Bundesfinanzministerium nicht vom Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA erfasst sind, werden diese nicht auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet.

Bisher können Anleger noch Aktienanleihen, Discount-, Bonus-, Garantie- und Expresszertifikate auf US-Basiswerte alternativ erwerben. Diese Papiere fallen ebenso wie Optionsscheine, die sich am oder aus dem Geld befinden, nicht unter das neue Steuerregime. Hier führt der Emittent bisher schon 15 Prozent US-Quellensteuer ab.

Es gibt Ausnahmen
Ausgenommen von der Steuer sind gegenwärtig Short-Zertifikate und Derivate auf "qualifizierte Indizes". Zu diesen zählen S & P 500, Dow Jones Industrial Average, Nasdaq 100, S & P MidCap 400, S & P Small Cap 600, MSCI World und MSCI USA. Eventuell kommen noch weitere Börsenbarometer hinzu.

Ob Produkte von der neuen Quellensteuerregelung betroffen sind, dafür ist ab 2018 das sogenannte Delta zum Kaufzeitpunkt entscheidend. Es gibt die Wertänderung des Zertifikats oder Optionsscheins in Abhängigkeit von der Kursveränderung des Basiswerts an. Ein Delta von 0,8 heißt: Wenn der Basiswert um einen Euro steigt, erhöht sich das Produkt darauf um 80 Cent. Derivate, die ein Delta über 0,8 haben, fallen unter das neue Quellensteuerregime.

Dazu zählen dann auch Aktienanleihen, Bonus-, Discount-, Garantie- und Expresszertifikate sowie Optionsscheine mit Delta über 0,8. Hier sollen die Depotbanken ab 2018 die US-Steuern abführen. Da sie ihre Kunden kennen, sollen sie den individuellen Steuersatz erheben. Ob diese es schaffen, bis dahin die nötige Infrastruktur zu implementieren, ist fraglich.

Bei den Zertifikaten und Optionsscheinen mit Delta unter 0,8 führt der Emittent ab 2018 wie bisher 15 Prozent US-Steuer ab. Die Verhandlungen zwischen Emittenten und US-Steuerbehörden dauern noch an. Es kann noch Änderungen geben. Anleger, die wieder Derivate mit US-Basiswerten kaufen wollen, müssen sich noch gedulden.

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