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02.03.2016 19:13:53

VW: Vorwurf des Verstoßes gegen Publizitätspflicht ist unbegründet

   FRANKFURT (Dow Jones)--Die Volkswagen AG hält den Vorwurf, im Zusammenhang mit dem Abgasskandal gegen Publizitätspflichten verstoßen zu haben, für unbegründet. Das erklärte der Konzern auch in einer am Landgericht Braunschweig eingereichten Erwiderung auf anhängige Aktionärsklagen. "Nach sorgfältiger Prüfung durch interne und externe Rechtsexperten sieht sich das Unternehmen in der Auffassung bestätigt, dass der Volkswagen-Vorstand seine kapitalmarktrechtliche Publizitätspflicht ordnungsgemäß erfüllt hat", teilte der Wolfsburger Autobauer am Mittwoch mit.

   Jede Ad-hoc-Pflicht setze voraus, dass die für die Erfüllung dieser Pflicht verantwortlichen Personen Kenntnis eines kursrelevanten Sachverhalts erhalten und die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Information abschätzen können. Im Zusammenhang mit dem Skandal um manipulierte Abgastest bei Dieselfahrzeugen von VW habe sich diese Relevanz für den Aktienkurs erst am 18. September ergeben, als die Verletzung US-amerikanischer Umweltschutzrichtlinien bekannt gemacht worden sei.

   Bis zu diesem Zeitpunkt sei der Konzern "von einer überschaubaren" Zahl betroffener Fahrzeuge - etwa eine halben Million - ausgegangen, und von "Bußgeldern in einem zweistelligen oder unteren dreistelligen Millionen-Bereich, wie in der Vergangenheit in den USA in vergleichbaren Fällen im Zusammenhang mit Personenkraftfahrzeugen verhängt" wurden. Das seien aber noch keine "Anzeichen für börsenkursrelevante Informationen" gewesen.

   Inzwischen ist bekannt, dass die Software, mit der bei Umwelttests von Dieselfahrzeugen in den USA die Abgaswerte manipuliert wurden, weltweit in elf Millionen Dieselfahrzeuge eingebaut ist. Dem Unternehmen droht in den USA eine Strafe der Umweltbehörde EPA in Höhe von bis zu 18 Milliarden Dollar. Dieses in der Öffentlichkeit diskutierte mögliche Strafmaß sei in anderen Fällen nicht einmal ansatzweise ausgeschöpft worden, teilte Volkswagen weiter mit.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/sha/brb

   (END) Dow Jones Newswires

   March 02, 2016 12:43 ET (17:43 GMT)

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