27.12.2012 20:50:31
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US-Gericht weist Hedgefonds-Klage gegen Porsche ab
Porsche bekommt im Rechtsstreit mit Hedgefonds wegen der versuchten Übernahme von Volkswagen eine Verschnaufpause. Ein Berufungsgericht in New York hat die Klage wegen Betrugs und ungerechtfertigter Bereicherung gegen die Holdinggesellschaft des Sportwagenbauers abgewiesen - das Gericht sieht sich nicht zuständig. Die Transaktion, um die es gehe, habe sich vollständig im Ausland zugetragen, die Beklagte und die meisten Kläger seien nicht in New York ansässig. Die VW-Aktie werde nicht in den USA gehandelt, und viele Zeugen und Dokumente befänden in Deutschland. Die Verbindung zu New York als Gerichtsstandort reiche damit nicht aus, befand das Gericht und verwies auf Deutschland als angemessene Alternative.
Die Kläger machen Porsche für Verluste verantwortlich, die sie mit ihren Investitionen in Volkswagen-Aktien erlitten hatten, als der Sportwagenbauer 2008 versuchte, den wesentlich größeren Volkswagen-Konzern zu übernehmen. Demnach sollen Porsche-Manager öffentlich und privat dementiert haben, eine Mehrheit von 75 Prozent an VW anzustreben. Als dann die Übernahmepläne bekannt wurden, geriet der Aktienkurs ins Schwanken, so dass die Kläger ihren Angaben zufolge Verluste von mehr als 1,4 Milliarden Euro hinnehmen mussten.
Die Kläger können innerhalb von 30 Tagen Rechtsmittel vor dem höchsten Gericht des Bundesstaates New York, dem New York State Court of Appeals, einlegen, wie Porsche mitteilte. Der Rechtsstreit könnte sich dann nach Deutschland verlagern. Hier müssen sich im kommenden Jahr auch der ehemalige Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und sein frühere Finanzvorstand Holger Harter vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte eine Woche vor Weihnachten wegen des Verdachts auf "informationsgestützte Marktmanipulation" im Zusammenhang mit dem Übernahmeversuch Anklage gegen die beiden Manager erhoben. Über ihre Anwälte wiesen Wiedeking und Härter die Vorwürfe als unbegründet zurück.
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DJG/sha
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December 27, 2012 14:22 ET (19:22 GMT)
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