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23.07.2008 14:24:00

UPDATE: EU verwirft Sachsens Garantien für DHL in Leipzig

   (Neu: Reaktionen der Post, Hintergrund, Details)

Von Angelika Steinfort und Rüdiger Schoß

   Dow Jones NEWSWIRES

BRÜSSEL (Dow Jones)--Der Freistaat Sachsen muss seine Garantien zugunsten der Posttochter DHL und des Flughafens Leipzig-Halle zurückziehen. Auch eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Flughafen und DHL muss aufgehoben werden. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch. DHL habe mit einer 2004 genehmigten Regionalbeihilfe von 70,8 Mio EUR für das Logistikzentrum in Leipzig bereits den Höchstbetrag für Investitionsbeihilfen erhalten, hieß es zur Begründung. Zugleich genehmigte die Kommission eine weitere Beihilfe von 350 Mio EUR für den Bau einer neuen Start- und Landebahn.

   In Zusammenhang mit dem Aufbau des europäischen DHL-Frachtzentrums am Flughafen Leipzig-Halle hatte der Freistaat Sachen sich bereit erklärt, DHL Schadenersatz von bis zu 500 Mio EUR zu zahlen, falls der Flughafen seine Zusagen an DHL nicht einhält, die in einer langfristigen Rahmenvereinbarung festgehalten sind. Dazu zählen der Bau einer Südbahn sowie die Möglichkeit, den Flughafen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche zu nutzen.

   Die staatlichen Garantien sicherten Geschäftsrisiken von DHL zu Bedingungen ab, die wettbewerbswidrig seien, erklärte die Kommission. Die in diesem Zusammenhang gewährten Beihilfe müssten zurückgezahlt werden. Da die Vereinbarung aber erst seit Oktober 2007 in Kraft sei, liege der Betrag vermutlich unter 1 Mio EUR, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Der Flughafen Leipzig-Halle hätte laut Kommission DHL gar keine Zusagen wie eine Nachtfluggarantie geben dürfen, da dies Aufgabe der Behörden sei.

   "Wir können uns nicht vorstellen, dass das das eine größere Summe sein könnte, weil kein Geld geflossen ist", sagte dazu ein Sprecher der Deutschen Post in Bonn. Zudem sei der Flughafen erst seit ein paar Monaten in Betrieb. Erst nach Erhalt der schriftlichen Begründung werde die Post darüber entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlege.

   Auswirkungen auf das Tagesgeschäft oder die finanzielle Situation habe der EU-Entscheid jedoch kaum, sagte der Sprecher. Es gebe inzwischen umfangreiche politische Zusagen für das im Mai eröffnete Luftfrachtzentrum. Zudem habe das Bundesverwaltungsgericht die Nachtfluggenehmigung für Luftfracht bereits 2007 gebilligt.

   Gegen die nächtlichen Starts und Landungen des nördlich von Schkeuditz gelegenen Flughafens sind Anwohnerklagen anhängig. Am Donnerstag will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sein Urteil verkünden. Die Post-Tochter DHL hatte ihr Luftfrachtdrehkreuz von Brüssel nach Leipzig-Halle verlagert, um dort und auf dem Flughafen Köln Nachtflug-Restriktionen zu entgehen. Pro Nacht wird der Schkeuditz von bis zu 60 Frachtmaschinen angesteuert, Passagiermaschinen hingegen dürfen dort zwischen 23.30 Uhr und 5.30 Uhr nach einem früheren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2006 nicht landen.

   Anfang des Monats hatte die Kommission Ausbildungsbeihilfen für DHL weitgehend abgelehnt. Von den von der Bundesregierung zugesagten 7,7 Mio EUR erlaubte sie lediglich 1,6 Mio.

Webseiten: http://ec.europa.eu/ http://www.dpwn.de/ http://www.leipzig-halle-airport.de/

-Von Angelika Steinfort und Rüdiger Schoß, Dow Jones Newswires; +49 (0)69 29725 117, ruediger.schoss@dowjones.com DJG/ang/rso/rio (END) Dow Jones Newswires

   July 23, 2008 08:21 ET (12:21 GMT)

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