11.06.2007 13:54:00
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UPDATE: Entsenderecht bei ThyssenKrupp bislang nicht wirksam
Von Andreas Heitker
Dow Jones Newswires
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Die ThyssenKrupp AG kann die umstrittenen Sonderrechte für die Krupp-Stiftung bislang nicht umsetzen. Das Amtsgericht Essen bestätigte am Montag, dass die Eintragung des so genannten Entsenderechts in das Handelsregister vorerst ausgesetzt worden ist. ThyssenKrupp legte Beschwerde gegen diese Entscheidung ein.
Das Entsenderecht sichert dem Hauptaktionär von ThyssenKrupp, der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, künftig drei Aufsichtsratsmandate fest zu. Eine entsprechende Satzungsänderung war im Januar von der Hauptversammlung des Konzerns nach zuvor heftiger Diskussion gebilligt worden. Die Stiftung hält mittlerweile 25,1% der ThyssenKrupp-Aktien.
Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dreier Riedel hatte bereits im Februar beim Landgericht Essen Klage gegen das Entsenderecht eigelegt. Eine erste mündliche Verhandlung soll am 29. Juni stattfinden, wie die Kanzlei nun bekannt gab.
Anlegeranwalt Peter Dreier sagte am Montag zu Dow Jones Newswires, Grund für die Aussetzung des Verfahrens beim Amtsgericht Essen seien die laufenden Verfahren gegen die Sonderrechte gewesen. Zwar habe das Amtsgericht Duisburg die umstrittenen Hauptversammlungs-Beschlüsse eingetragen, durch die Essener Entscheidung seien sie aber nicht wirksam. Da ThyssenKrupp mit Duisburg und Essen zwei Unternehmenssitze hat, muss der Konzern das Entsenderecht auch in beiden Städten ins Handelsregister eintragen lassen.
Über die Beschwerde von ThyssenKrupp gegen die Nicht-Eintragung muss jetzt das Landgericht Essen entscheiden. Ein Sprecher des DAX-Konzerns sagte am Montag, man sehe das ganze als eine Formalie an. ThyssenKrupp gehe davon aus, dass das Amtsgericht das Entsenderecht "in absehbarer Zeit" auch eintragen werde.
Neben den Gerichten wird das Entsenderecht möglicherweise aber auch noch die Deutsche Corporate Governance Kommission beschäftigen. Die Kanzlei Dreier Riedel forderte die Regierungskommission am Montag schriftlich auf, auf ihrer diesjährigen Plenarsitzung Anfang Juli ein Verbot von Sonderrechten einzelner Aktionäre zu beschließen. "Wir gehen davon aus, dass die Kommission unseren Vorschlag aufnimmt und sich zur Gleichbehandlung aller Aktionäre bekennt", sagte Anwalt Dreier.
Die Kommission sei außerdem aufgefordert worden, "sich im Fall ThyssenKrupp zu erklären", sagte der Anwalt. Der Vorsitzende der Corporate-Governance-Kommission, Gerhard Cromme, ist zugleich auch Aufsichtsratsvorsitzender von ThyssenKrupp.Es müsse jetzt darum gehen, das Vertrauen in den deutschen Kodex wieder herzustellen. Cromme dürfe zudem den Kodex nicht als "Rechtfertigungsinstrument für die Einführung von Sonderrechten zweckentfremden.
Webseiten: http://www.thyssenkrupp.de
http://www.dreier-riedel.de
-Von Andreas Heitker, Dow Jones Newswires, +49 (0)211 13872 14, andreas.heitker@dowjones.com
DJG/hei/cbr
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June 11, 2007 07:53 ET (11:53 GMT)
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