Lufthansa Aktie
WKN: 823212 / ISIN: DE0008232125
18.02.2016 18:42:00
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Streit um Frauendiskriminierung bei Lufthansa endet mit Vergleich
ERFURT (AFP)--Der Rechtsstreit zwischen der Lufthansa und einer Frau, die wegen ihrer geringen Körpergröße nicht Pilotin bei der Fluggesellschaft werden durfte, ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mitteilte, erhält sie nun von der Lufthansa AG 14.175 Euro Entschädigung. Die 1,61 Meter große Frau hatte wegen Diskriminierung geklagt, weil die Fluglinie Pilotenanwärter erst ab einer Größe von 1,65 Metern ausbildet.
Einem Gerichtssprecher zufolge kann solch eine im Tarifvertrag festgesetzte Mindestgröße eine mittelbare Ungleichbehandlung von Frauen sein, weil 44 Prozent der Frauen aber nur drei Prozent der Männer kleiner sind als 1,60 Meter.
Andererseits könnten Vorgaben zur Körpergröße für die gesetzlich geforderte Sicherheit im Luftverkehr gerechtfertigt sein. Dies müsse aber womöglich im Einzelfall und auf Flugzeugtypen abgestimmt entschieden werden.
Zur Klärung weiterer komplexer Fragen hätte das Gericht den Fall vor einer endgültigen Entscheidung aber dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorlegen müssen. Wegen des dann ungewissen Ausgangs einigten sich dem Gericht zufolge dann beide Seiten auf einen Vergleich in Höhe von 14.175 Euro. Dies liege knapp an der Grenze von drei Monatsgehältern, die bei Diskriminierung wegen des Geschlechts von potenziellen Arbeitgebern zu zahlen seien.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/kla
(END) Dow Jones Newswires
February 18, 2016 12:11 ET (17:11 GMT)- - 12 11 PM EST 02-18-16

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