14.11.2021 15:23:38
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Schreiben an das Kartellamt: DFL verteidigt Ausnahmeregeln
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Fußball Liga möchte die sogenannte 50+1-Regel in ihrer jetzigen Form unbedingt erhalten. In ihrer Stellungnahme an das Bundeskartellamt verteidigte die DFL ausdrücklich die Ausnahmeregelung für die drei Bundesliga-Clubs Bayer Leverkusen, TSG 1899 Hoffenheim und VfL Wolfsburg. Das berichteten am Samstag die ARD-"Sportschau" und der "Kicker", denen das 16-seitige Schreiben vorliegt.
Der Dachverband der 36 Proficlubs wünscht sich darin "lösungsorientierte Gespräche" mit dem Kartellamt. In welche Richtung diese Gespräche gehen sollen, stellte die DFL aber bereits klar. Es solle auch "um Möglichkeiten und Formen von Bestandsschutz" für Clubs wie Leverkusen, Hoffenheim und Wolfsburg gehen. Denn: "Die mit der Grundregel verfolgten Ziele werden nicht durch die erteilten Förderausnahmen konterkariert", heißt es in dem Schreiben. Öffentlich kommentieren wollte die DFL dies am Wochenende nicht.
Die nur im deutschen Profifußball geltende 50+1-Regel soll den Einfluss externer Investoren auf einen Club begrenzen. Denn sie besagt, dass ein Mutterverein immer die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss, wenn er seinen Profifußball-Betrieb in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert hat. Die Bayer AG in Leverkusen, der Volkswagen-Konzern in Wolfsburg und der Milliardär Dietmar Hopp in Hoffenheim haben jedoch eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel erhalten. Die wird einem Investor nur dann gewährt, wenn er seinen Club mindestens 20 Jahre am Stück erheblich gefördert hat.
Es war die DFL selbst, die das Bundeskartellamt um eine Prüfung der 50+1-Regel bat. Dabei kam heraus, dass die Behörde nicht 50+1 an sich für bedenklich hält, sondern die Ausnahmen davon. "Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren", heißt es in der Einschätzung der Behörde vom 31. Mai.
Um dieses Argument zu entkräften, legte die DFL dem Bundeskartellamt nun unter anderem eine Tabelle vor. Die zeigt, dass sich 17 verschiedene Bundesligisten seit 2010 für einen internationalen Wettbewerb qualifiziert haben und dass die drei Ausnahmeclubs aus Leverkusen, Hoffenheim und Wolfsburg längst nicht in jedem Jahr dabei waren. Diese Tabelle belege "die langfristige Ausgeglichenheit des Bundesliga-Wettbewerbs", heißt es in dem Schreiben der DFL.
Außerdem sei weder in Leverkusen, noch in Wolfsburg oder Hoffenheim eine "Abkoppelung von einer Vereinsprägung" zu erkennen. Verein und Investor seien schon vor der Einführung der 50+1-Regel eng miteinander verbunden gewesen.
Ein Bestandsschutz für die drei Ausnahmeclubs ist aus Sicht der DFL der einfachste Weg, um die 50+1-Regel in ihrer bisherigen Form zu retten. Und genau das ist das Ziel einer großen Mehrheit der 36 deutschen Proficlubs. Zwar kritisieren auch zahlreiche andere Vereinsvertreter und viele Fans seit Jahren die Ausnahmeregelungen für Leverkusen, Hoffenheim und Wolfsburg. Ihnen ist aber auch klar: Von diesen drei Clubs eine Rückabwicklung ihrer Eigentümerverhältnisse zu fordern, könnte auch bedeuten, dass sie am Ende wegen der 50+1-Regel vor ein ordentliches Gericht ziehen./deg/sti/DP/he
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