11.12.2008 15:57:00

ROUNDUP: Zementindustrie wehrt sich gegen Kartell-Bußgelder

        DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die deutsche Zementindustrie will in einem der größten Kartellverfahren gegen sie verhängte Rekord-Bußgelder kippen. Sie berufen sich auf einen angeblichen Formfehler. Beim Prozessauftakt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht verlangten die Anwälte der Unternehmen am Donnerstag die Einstellung des Verfahrens. Das Bundeskartellamt habe fehlerhaft für eine Tat mehrere Bußgelder verhängt.

    Weil ein Teil der Bußgeldbescheide bereits rechtskräftig sei, greife nun der Grundsatz, dass man für eine Tat nur einmal bestraft werden dürfe. Insgesamt hatte das Kartellamt 2003 wegen Gebietsabsprachen und anderer Wettbewerbsverstöße 700 Millionen Euro Geldbußen verhängt. Das ist laut Kartellamt die höchste bislang verhängte Summe.

LIEFERQUOTEN

    Die Baustoffhersteller hatten laut Kartellamt jahrelang illegal Gebietsabsprachen und Lieferquoten vereinbart. Konkurrenten seien gemeinsam aus dem Markt gekauft worden. Mahl- und Zementwerke etwa in Ostdeutschland seien ebenfalls gemeinsam aufgekauft und stillgelegt worden.

    Nach gleichem Prinzip sei mit billigen Zementimporten aus der Schweiz und dem Libanon verfahren worden: Entweder wurde der Zement gemeinsam vom Markt gekauft oder die Einfuhr auf andere Weise verhindert. Sogar ein Hafenterminal für den Zementumschlag in Berlin sei dem Kartell ein Dorn im Auge gewesen - und in bewährter Manier aufgekauft und stillgelegt worden.

JAHRZEHNTELANG

    Die Readymix AG hatte mit den Wettbewerbshütern kooperiert und das Bußgeld akzeptiert. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter hatte das Kartell jahrzehntelang bestanden und den Wettbewerb in Deutschland fast völlig ausgeschaltet. Zementabnehmer und Verbraucher seien massiv geschädigt worden.

    Vor Gericht wehren sich derzeit HeidelbergCement , Lafarge , Holcim  , Dyckerhoff  und Schenk. Der Kartellsenat unter Vorsitz von Richter Manfred Winterscheidt hat für den Fall 27 Verhandlungstage bis zum Februar eingeplant. Winterscheidt betonte, das Gericht könne die Bußgelder nach eigenem Ermessen erhöhen oder senken.

    Die Entscheidung der Bonner Aufsichtsbehörde war ursprünglich gegen acht Unternehmen ergangen. Zwei der Firmen - darunter die Readymix AG - entschlossen sich dazu, die Bescheide zu akzeptieren. Ein weiteres Verfahren wurde von dem Wettbewerbs-Prozess abgetrennt./fc/DP/edh

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