08.03.2017 18:40:41

ROUNDUP: Lebensmittelkonzerne wollen Ampel-Kennzeichnung für Portionen

BERLIN (dpa-AFX) - Mit einer eigenen Ampel-Kennzeichnung für Essensportionen wollen sechs globale Lebensmittelkonzerne zu besserer Ernährung und zum Kampf gegen Fettleibigkeit beitragen. Durch gut sichtbare Informationen könnten Verbraucher in der EU besser informiert werden und schließlich eine gesündere Wahl beim Lebensmittelkauf treffen, teilten die Unternehmen am Mittwoch mit.

Die Konzerne wollen deshalb darauf hinarbeiten, dass künftig auf den Verpackungen Angaben zum Nährwert von Portionen prominent platziert würden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Bundesernährungsminister Christian Schmidt kritisierten den Ansatz.

"Es gibt kein einheitliches Verständnis darüber, was "eine Portion" ist - Menschen essen nicht immer gleich große Portionen", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller einer Mitteilung zufolge. Mit dem Vorschlag würde vielmehr "der Vergleich des Nährstoffgehalts verschiedener Lebensmittel (...) sogar erschwert und kann in die Irre führen". Der vzbv forderte die Konzerne auf, einen einheitlichen Wert von 100 Gramm oder 100 Millilitern zu verwenden, um die Produkte besser vergleichen zu können.

Minister Schmidt verwies auf die verpflichtenden Angaben zu Energie und Nährwerten. Alle Ergänzungen dazu müssten für die Verbraucher einen "Mehrwert" schaffen. Den Vorschlag der Unternehmen kritisierte der CSU-Politiker: "Ich sehe das Risiko, dass eine zu starke Reduzierung und Vereinfachung des Informationsgehalts oder auch unrealistische Portionsgrößen die Lebenswirklichkeit nicht widergeben und damit das Gegenteil von Transparenz bewirken können." Die Grünen sprachen von "Verbrauchertäuschung".

Eine Ampel-Kennzeichnung, wie vzbv und Grüne sie für Lebensmittel fordern, lehnt Schmidt bisher ab. Seit Ende des vergangenen Jahres müssen verpackte Lebensmittel in der EU durch eine einheitliche Nährwerttabelle gekennzeichnet werden, die Nährstoffgehalte bezogen auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angibt. Dies gilt für den Brennwert (Kalorien), Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Verbraucherschützer sehen weiterhin Schwächen der Vorgaben, weil sie beispielsweise nicht für Alkohol gelten./bvi/DP/stk

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