24.06.2008 08:54:00
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ROUNDUP: Bayer schließt mit Barr Liefer- und Lizenzvereinbarungen
Unabhängig von der nun getroffenen Vereinbarung werde Bayer weiter gegen die von einem Gericht in New Jersey festgestellte Nichtigkeit von Bayers US-Patent zu Yasmin rechtlich vorgehen, hieß es. Bei einer Entscheidung zugunsten von Bayer erhalte das Unternehmen einen höheren Umsatzanteil von Barr. Am Finanzmarkt war die Reaktion verhalten. Die Aktien zeigten sich vorbörslich wenig bewegt. Händler hatten eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Kontrahenten erwartet. Ein Börsianer wertete die Nachricht unterdessen "leicht positiv". Die Vereinbarung sichere wenigstens einen Anteil der von Barr erzielten Umsätze an der Anti-Baby-Pille.
LIZENZVEREINBARUNG ZU GENERISCHE VERSION VON YAZ
Zudem erteilte Bayer dem US-Generikahersteller die Lizenz, ab dem 1. Juli 2011 in den USA eine generische Version von YAZ vermarkten zu können. Bayer soll dafür das Medikament liefern. Sollte Bayer die Schutzrechte für YAZ in den USA durch Gerichtsentscheid nach Patentklagen gegen andere Unternehmen verlieren, würde Barr bereits ab diesem Zeitpunkt mit der Vermarktung von generischem YAZ in den USA beginnen und Bayer das Produkt an Barr liefern. Bayer erhalte festgelegte Prozent-Anteile an den hiermit von Barr erzielten Umsätzen. Zu den weiteren Vertragsdetails hätten die Unternehmen Vertraulichkeit vereinbart.
Bayer geht davon aus, dass das weltweite "Women’s-Healthcare-Geschäft" auch in den nächsten Jahren im hohen einstelligen bis niedrig zweistelligen Prozentbereich jährlich wachsen wird. Hierzu sollen sowohl bereits vermarktete Präparate sowie neue, viel versprechende Entwicklungsprodukte beitragen./jha/zb
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