Antrag abgewiesen 22.08.2022 16:41:00

PUMA-Aktie dennoch schwächer: PUMA darf weiterhin 'Blessed' auf Neymar-Shirts drucken

PUMA-Aktie dennoch schwächer: PUMA darf weiterhin 'Blessed' auf Neymar-Shirts drucken

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies in einem Eilverfahren den Antrag eines Gastronomen aus Frankfurt ab, der sich die Wort/Bildmarke "#Blessed" auch für Textilien hatte schützen lassen und PUMA zur Unterlassung zwingen wollte.

PUMA-Markenbotschafter Neymar hat sich das Wort in den Nacken tätowieren lasse. Auf den Produkten sind neben dem Wort auch Symbole des Herstellers zu sehen. Es handele sich um eine Aussage Neymars zu seiner Lebenseinstellung, "die gerade nicht markenmäßig ist und auch nicht auf den Markeninhaber hinweist", sagte dazu ein PUMA-Sprecher.

Das OLG erkannte laut einer Mitteilung vom Montag keine Verletzung der Marke. Ein derartiger Schriftzug werde allgemein als dekoratives Element verstanden und nicht als Herkunftshinweis, begründeten die Richter ihre nicht anfechtbare Entscheidung. PUMA sprach von grundsätzlicher Bedeutung, weil man dadurch davor geschützt werde, "dass Markentrolls oder andere Markeninhaber zweckwidrig Produktbezeichnungen angreifen, die gerade nicht als Marke verwendet werden". Die PUMA-Aktie notiert am Montag im XETRA-Handel zeitweise 1,86 Prozent im Minus bei 64,50 Euro.

/ceb/DP/ngu

FRANKFURT (dpa-AFX)

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Bildquelle: Robert Ascroft/ PUMA,Tooykrub / Shutterstock.com

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