24.02.2017 16:05:40
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Original-Research: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE (von Montega AG): Kaufen
Original-Research: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE - von Montega AG
Einstufung von Montega AG zu WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE
Unternehmen: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE
ISIN: DE0008051004
Anlass der Studie: Update
Empfehlung: Kaufen
seit: 24.02.2017
Kursziel: 25,00
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: -
Analyst: Frank Biller, CFA
BGH-Urteil zur Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge stützt
Ertragslage der Bausparkasse
Hintergrund: Am vergangenen Dienstag urteilte der Bundesgerichtshof (BGH)
letztinstanzlich über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von
Bausparverträgen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind und bei
denen die Sparsumme voll eingezahlt wurde bzw. eine Übersparung besteht.
Die betroffenen Altverträge wiesen eine deutlich über dem Marktniveau
liegende Verzinsung auf.
Aufgrund der Verfestigung des Niedrigzinsumfelds und des einhergehenden
hohen Ertragsdrucks sind die Bausparkassen vor ca. drei Jahren dazu
übergegangen, entsprechende Altverträge zu kündigen. In dem konkreten
Verfahren ging es um die Verträge zweier Kunden, die 1978 und 1999
abgeschlossen worden sind. Wüstenrot sah bei diesen Verträgen den
ursprünglichen Vertragszweck nicht mehr erfüllt. Das Kündigungsrecht wurde
aus dem BGB abgeleitet. Demnach seien auch Bausparverträge in der Sparphase
als Darlehen zu behandeln und bei Zuteilungsreife nach Ablauf von zehn
Jahren unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündbar.
Urteil: Der BGH ist im Wesentlichen der Argumentation von Wüstenrot gefolgt
und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung entsprechender Altverträge
durch die Bausparkassen. Zwar liegt die schriftliche Begründung des Urteils
noch nicht vor, aber eine Revision halten wir für sehr unwahrscheinlich.
Die Rechtsprechung hat Signalwirkung für alle laufenden vergleichbaren
Verfahren. Die gängige Praxis der Kündigung der Verträge dürfte Wüstenrot
ebenso wie andere Bausparkassen fortsetzen. Die sich daraus ergebende
Entlastung des Zinsaufwandes stützt die Ertragslage der Bausparkasse.
Bedeutende Ergebniseffekte aus dem Ausgang des Verfahrens ergeben sich
darüber hinaus nicht.
Prognosen: Durch die Entscheidung des BGHs ist ein signifikantes
Prognoserisiko für unsere Schätzungen weggefallen. Vor diesem Hintergrund
bestätigen wir diese. Mit Vorlage des Geschäftsberichts 2016 am 31. März
erwarten wir eine Guidance für das laufende Jahr. Obwohl diese konservativ
ausfallen dürfte, sollte der Ausblick unsere Erwartungen untermauern.
Fazit: Mit dem Urteil des BGHs hat sich ein wichtiger thematischer
Belastungsfaktor positiv aufgelöst. Der Fokus dürfte sich nun wieder
verstärkt auf die attraktive Bewertung der Aktie richten. Wir bestätigen
die Kaufempfehlung bei einem unveränderten Kursziel von 25,00 Euro.
+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss
bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /
HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++
Über Montega:
Die Montega AG zählt zu den größten unabhängigen Research-Häusern in
Deutschland. Zum Coverage-Universum des Hamburger Unternehmens gehören eine
Vielzahl von Small- und MidCaps aus unterschiedlichsten Sektoren. Montega
unterhält umfangreiche Kontakte zu institutionellen Investoren,
Vermögensverwaltern und Family Offices mit dem Fokus 'Deutsche Nebenwerte'
und zeichnet sich durch eine aktive Pressearbeit aus. Die
Veröffentlichungen der Analysten werden regelmäßig von der Fach- und
Wirtschaftspresse zitiert. Neben der Erstellung von Research-Publikationen
gehört die Organisation von Roadshows, Fieldtrips und Sektorkonferenzen zum
Leistungsspektrum der Montega AG.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/14797.pdf
Kontakt für Rückfragen
Montega AG - Equity Research
Tel.: +49 (0)40 41111 37-80
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