24.02.2017 16:05:40

Original-Research: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE (von Montega AG): Kaufen

Original-Research: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE - von Montega AG

Einstufung von Montega AG zu WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE

Unternehmen: WÜSTENROT & WÜRTTEMBERGISCHE

ISIN: DE0008051004

Anlass der Studie: Update

Empfehlung: Kaufen

seit: 24.02.2017

Kursziel: 25,00

Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten

Letzte Ratingänderung: -

Analyst: Frank Biller, CFA

BGH-Urteil zur Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge stützt

Ertragslage der Bausparkasse

Hintergrund: Am vergangenen Dienstag urteilte der Bundesgerichtshof (BGH)

letztinstanzlich über die Rechtmäßigkeit der Kündigung von

Bausparverträgen, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind und bei

denen die Sparsumme voll eingezahlt wurde bzw. eine Übersparung besteht.

Die betroffenen Altverträge wiesen eine deutlich über dem Marktniveau

liegende Verzinsung auf.

Aufgrund der Verfestigung des Niedrigzinsumfelds und des einhergehenden

hohen Ertragsdrucks sind die Bausparkassen vor ca. drei Jahren dazu

übergegangen, entsprechende Altverträge zu kündigen. In dem konkreten

Verfahren ging es um die Verträge zweier Kunden, die 1978 und 1999

abgeschlossen worden sind. Wüstenrot sah bei diesen Verträgen den

ursprünglichen Vertragszweck nicht mehr erfüllt. Das Kündigungsrecht wurde

aus dem BGB abgeleitet. Demnach seien auch Bausparverträge in der Sparphase

als Darlehen zu behandeln und bei Zuteilungsreife nach Ablauf von zehn

Jahren unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündbar.

Urteil: Der BGH ist im Wesentlichen der Argumentation von Wüstenrot gefolgt

und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung entsprechender Altverträge

durch die Bausparkassen. Zwar liegt die schriftliche Begründung des Urteils

noch nicht vor, aber eine Revision halten wir für sehr unwahrscheinlich.

Die Rechtsprechung hat Signalwirkung für alle laufenden vergleichbaren

Verfahren. Die gängige Praxis der Kündigung der Verträge dürfte Wüstenrot

ebenso wie andere Bausparkassen fortsetzen. Die sich daraus ergebende

Entlastung des Zinsaufwandes stützt die Ertragslage der Bausparkasse.

Bedeutende Ergebniseffekte aus dem Ausgang des Verfahrens ergeben sich

darüber hinaus nicht.

Prognosen: Durch die Entscheidung des BGHs ist ein signifikantes

Prognoserisiko für unsere Schätzungen weggefallen. Vor diesem Hintergrund

bestätigen wir diese. Mit Vorlage des Geschäftsberichts 2016 am 31. März

erwarten wir eine Guidance für das laufende Jahr. Obwohl diese konservativ

ausfallen dürfte, sollte der Ausblick unsere Erwartungen untermauern.

Fazit: Mit dem Urteil des BGHs hat sich ein wichtiger thematischer

Belastungsfaktor positiv aufgelöst. Der Fokus dürfte sich nun wieder

verstärkt auf die attraktive Bewertung der Aktie richten. Wir bestätigen

die Kaufempfehlung bei einem unveränderten Kursziel von 25,00 Euro.

+++ Diese Meldung ist keine Anlageberatung oder Aufforderung zum Abschluss

bestimmter Börsengeschäfte. Bitte lesen Sie unseren RISIKOHINWEIS /

HAFTUNGSAUSSCHLUSS unter http://www.montega.de +++

Über Montega:

Die Montega AG zählt zu den größten unabhängigen Research-Häusern in

Deutschland. Zum Coverage-Universum des Hamburger Unternehmens gehören eine

Vielzahl von Small- und MidCaps aus unterschiedlichsten Sektoren. Montega

unterhält umfangreiche Kontakte zu institutionellen Investoren,

Vermögensverwaltern und Family Offices mit dem Fokus 'Deutsche Nebenwerte'

und zeichnet sich durch eine aktive Pressearbeit aus. Die

Veröffentlichungen der Analysten werden regelmäßig von der Fach- und

Wirtschaftspresse zitiert. Neben der Erstellung von Research-Publikationen

gehört die Organisation von Roadshows, Fieldtrips und Sektorkonferenzen zum

Leistungsspektrum der Montega AG.

Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:

http://www.more-ir.de/d/14797.pdf

Kontakt für Rückfragen

Montega AG - Equity Research

Tel.: +49 (0)40 41111 37-80

web: www.montega.de

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