Mögliche Verstöße 22.10.2021 17:52:00

OMV-Aktie dennoch stärker: Kritischer Bescheid bezüglich Handyüberwachung - Erste Group hebt Kursziel an

OMV-Aktie dennoch stärker: Kritischer Bescheid bezüglich Handyüberwachung - Erste Group hebt Kursziel an

Die Behörde ermittelte gegen die OMV wegen möglicher Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die OMV weist die Kritik zurück und focht den Bescheid an.

Hintergrund der Causa waren Turbulenzen in der OMV-Chefetage unter dem damaligen Chef Chef Rainer Seele, die immer wieder den Weg in die Medien fanden. Daher ließ die Führung im Frühjahr 2020 E-Mails und Diensthandys von Mitarbeitern durchsuchen - mit Einwilligung der Betroffenen, aber ohne den Betriebsrat einzubinden. Dies rief die Datenschutzbehörde (DSB) auf den Plan.

Die dem Bescheid zugrunde liegende Begründung offenbare schwere Fehler aufseiten der OMV, so "Dossier". Sie erinnere an die Datenschutz-Verfahren gegen die Post AG und den Jö-Bonus-Club, die zu nicht rechtskräftigen Millionenstrafen geführt haben. Im Kern geht es um Überwachungsmaßnahmen, die die OMV auf Basis von "Einwilligungserklärungen" eingeleitet haben will, die von den Betroffenen freiwillig unterzeichnet worden seien - was die Datenschutzbehörde bezweifelt.

Der Fehler sei gewesen, nicht den Betriebsrat einzubinden, so die Rechtfertigung der OMV. Im 16 Seiten starken DSB-Bescheid ist dies aber ein Randthema, berichtet das Magazin und zitiert: "Im Allgemeinen schreibt die DSGVO vor, dass eine Einwilligung nicht gültig ist, wenn die betroffene Person keine wirkliche Wahl hat, sich zur Einwilligung gedrängt fühlt oder negative Auswirkungen erdulden muss, wenn sie nicht einwilligt." Aus Sicht der Datenschutzbehörde habe ein "Ungleichgewicht der Macht" geherrscht.

Weiters heiße es in dem Bescheid: "Hinzu kommt - wie bereits erwähnt -, dass die betroffenen Personen über die allfälligen mehrfachen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung gemäß (...) DSGVO bereits bei der Erhebung der Daten zu informieren sind" (...) "Im gegenständlichen Fall sind die betroffenen Personen nicht über das berechtigte Interesse gemäß (...) DSGVO informiert worden, sondern sind lediglich zur Einwilligung mittels Einwilligungserklärung aufgefordert worden." (...) "Rückwirkend (...) ein berechtigtes Interesse (...) als Grundlage für die Rechtfertigung der Verarbeitung zu wählen, wenn massive Probleme mit der Gültigkeit der Einwilligung aufgetreten sind", sei nicht möglich.

Genau das hat die OMV im DSB-Verfahren aber getan, so "Dossier". Darum habe die DSB festgestellt: "Verantwortliche müssen bereits im Vorfeld entscheiden, welche Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung anwendbar ist und bereits zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten angeben, welche Rechtsgrundlage anwendbar ist."

Die börsenotierte OMV hat gegen die Entscheidung der Datenschutzbehörde Beschwerde eingelegt, jetzt prüft das Bundesverwaltungsgericht. "Wir haben innerhalb der 4-wöchigen Frist (d.h. im August), Beschwerde gegen den Bescheid der Datenschutzbehörde eingebracht. Wir machen etliche materielle und verfahrensbezogene Beschwerdepunkte geltend und stützen uns unter anderem auf ein Gutachten von Prof. Franz Marhold zur Frage der Notwendigkeit der Involvierung des Betriebsrates. Auf die Details dieser ausführlichen Beschwerde möchte ich nicht eingehen, bevor sich das zuständige Gericht damit befasst haben", so OMV-Sprecher Andreas Rinofner am heutigen Freitag zur APA.

Erste Group hebt Kursziel von 46,5 auf 68,0 Euro an

Die Wertpapierexperten der Erste Group haben im Rahmen einer Sektorstudie das Kursziel für die Aktien des Energiekonzerns OMV von 46,50 auf 68,0 Euro angehoben. Die Anlageempfehlung "Buy" wurde von Analyst Tamas Pletser bestätigt.

Für die Papiere der OMV bleibe weiterhin eine starke Kaufempfehlung aufrecht, die von der Strategie des früheren CEO, Rainer Seele, gestützt werde, so der Analyst weiter. Das Unternehmen habe seine Marktpräsenz in den lukrativsten Bereichen der Wertschöpfungskette, nämlich Erdgasproduktion und Petrochemie, gestärkt. Diese Aktivitäten sollten nach Ansicht der Erste Group auch weiterhin die wichtigsten Cash-Generatoren bleiben. Zudem profitiere die OMV vom potenziellen Start der Nord Stream 2 Pipeline, an deren Mitfinanzierung die OMV beteiligt ist.

Beim Gewinn je Aktie erwarten die Erste-Analysten 2021 einen positiven Ertrag von 8,19 Euro. In den Folgejahren soll ein Gewinn je Titel von 9,22 Euro bzw. 9,54 Euro erwirtschaftet werden. Die Dividende für 2021 soll bei 2,00 Euro je Titel liegen. Für 2022 und 2023 erwarten die Experten eine Gewinnausschüttung von jeweils 2,50 Euro.

Am Freitagvormittag an der Wiener Börse tendierten die OMV-Titel mit einem Plus von 1,31 Prozent bei 54,12 Euro.

OMV-Aktien zeigten sich im Wiener Handel daraufhin letztlich 1,31 Prozent fester bei 54,12 Euro.

(APA)

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Bildquelle: OMV,Tupungato / Shutterstock.com,Manfred Segerer/OMV,OMV Aktiengesellschaft

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