Volkswagen Aktie
WKN: 766403 / ISIN: DE0007664039
06.09.2016 20:47:40
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Medien: Bosch gerät bei US-Rechtsstreit um Abgas-Skandal stärker unter Druck
HAMBURG (dpa-AFX) - Im US-Rechtsstreit um den Abgas-Skandal bei Volkswagen kommt der mitangeklagte Zulieferer Bosch immer mehr unter Druck. Nach Recherchen von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" gibt es Hinweise auf eine massive Verwicklung in die Abgasaffäre. Bosch-Ingenieure hätten die Betrugssoftware jahrelang mitentwickelt. Dabei sei dem Zulieferer klar gewesen, dass eine derartige Abschaltvorrichtung verboten sei. NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" beziehen sich dabei auf bislang geschwärzte Teile der US-Klageschrift von Volkswagen-Kunden gegen Bosch, die nun freigegeben sind.
Bestandteil der Klage ist demnach auch ein Brief vom Juni 2008. Darin habe Bosch vom VW-Konzern gefordert, ihn von einer Haftung freizustellen. Denn die "geforderte Weiterentwicklung" der Motorsteuerung werde dazu führen, "dass Daten möglicherweise als defeat device (Betrugssoftware) eingesetzt werden". Bosch weise in dem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass die Verwendung einer solchen Funktion in den USA verboten sei und warne, dass die damit ausgestatteten Fahrzeuge ihre Betriebserlaubnis verlieren könnten.
Die Anwälte, die geschädigte Dieselbesitzer in den USA vertreten, hatten ihre Klage gegen den Zulieferer erst Mitte August erweitert. Sie werfen Bosch vor, über mehr als zehn Jahre eine aktive Rolle bei der Entwicklung einer an VW gelieferten Software gespielt zu haben, mit der bei Abgastests getrickst worden sein soll. Unkenntnis über den Betrug sei auszuschließen. Bosch wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu den Vorwürfen äußern.
Mittlerweile hat sich VW mit den US-Klägern - dazu zählen Fahrzeugbesitzer sowie Autohändler, US-Behörden und Generalstaatsanwälte - beim größten Teil der betroffenen Wagen auf einen Vergleich in Höhe von bis zu 15,3 Milliarden US-Dollar (derzeit 13,5 Mrd Euro) geeinigt. Bosch ist Beklagter in dem gleichen Verfahren, hat aber bislang kein Schuldgeständnis abgegeben und sich nicht an dem außergerichtlichen Kompromiss beteiligt./hgo/DP/he

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