18.12.2015 19:09:40

Keine Arbeit am 4. Advent in NRW: Amazon unterliegt auch in zweiter Instanz

MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Internethändler Amazon (Amazoncom) muss die Arbeit in seinen nordrhein-westfälischen Logistzentren in Rheinberg und Werne am 4. Advent ruhen lassen. Das Oberverwaltungsgericht für NRW folgte am Freitag einer Klage der Gewerkschaft Verdi gegen die eigentlich geplante Sonntagsarbeit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die zuständigen Bezirksregierungen hatten Amazon bereits eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dagegen hatte Verdi geklagt und sich bereits erstinstanzlich durchgesetzt. Amazon hatte auf den Wunsch seiner Kunden nach kürzesten Lieferzeiten verwiesen - diese zu befriedigen sei das "Geschäftsmodell". Doch ein solches Modell trage dem Schutz der Sonn- und Feiertage nicht die gebotene Rechnung, rügten die Richter am OVG. Die Lieferzusagen innerhalb kürzester Fristen würden "erkennbar ohne Rücksicht auf den Sonn- und Feiertagsschutz" gegeben. Doch der müsse den so erzeugten Engpässen in der Bewältigung des Auftragsvolumens nicht weichen, betonte das Gericht./tsp/DP/he

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