17.10.2006 17:53:00

Hugin-Ad hoc: mobilcom AG

Hugin Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Recht, Prozess, Fusion: mobilcom AG: mobilcom schließt weiteren Teil-Prozessvergleich mit klagendem Aktionär

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Büdelsdorf, 17.10.2006 - Die mobilcom AG hat heute mit einem weiteren Kläger, der eine Anfechtungsklage gegen die Verschmelzungsbeschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung 2005 erhoben hat, einen Vergleich geschlossen. Das Zustandekommen des Vergleichs wurde heute durch das Landgericht Kiel festgestellt. Damit hat das Unternehmen im Anschluss an die bisherigen Teil-Prozessvergleiche vom 17. August 2006 und 25. August 2006 nunmehr mit 22 der 24 Kläger der ursprünglich rechtshängigen Klagen und allen vier Nebenintervenienten eine vergleichsweise Regelung getroffen. Das Freigabeverfahren wird mit den beiden verbliebenen Klägern vor dem OLG Schleswig fortgeführt. Ungeachtet dessen ist die Gesellschaft auch weiterhin um eine außergerichtliche Einigung mit den beiden verbliebenen Klägern bemüht, ebenso wie die freenet.de AG mit dem dort verbliebenen Kläger. Public & Investor Relations Contact mobilcom AG Patrick Möller Hollerstraße 126 24782 Büdelsdorf Tel.: 0049 (0)4331 69 1173 Email: ir@mobilcom.de --- Ende der Ad-hoc Mitteilung --- WKN: 662240; ISIN: DE0006622400; Index: CDAX, HDAX, Prime All Share, TecDAX, TECH All Share, MIDCAP; Notiert: Freiverkehr in Börse Berlin Bremen, Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, Freiverkehr in Niedersächsische Börse zu Hannover, Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Geregelter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, Prime Standard in Frankfurter Wertpapierbörse;

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