13.10.2020 18:10:00

Grasser-Prozess - Staatsanwalt: Kein Zweifel, Grasser ist schuldig

Im Grasser-Prozess haben heute am 166. Verhandlungstag die Schlussplädoyers begonnen, den Auftakt machte die Anklagebehörde in Form der beiden Oberstaatsanwälte Alexander Marchart und Gerald Denk. In den fast drei Jahren der Hauptverhandlung habe die Verteidigung "Nebelgranaten" geworfen und Ablenkungsmanöver ausgeführt, doch es gebe keinen Zweifel: "Tatsächlich ist Grasser im Sinne der erhobenen Vorwürfe schuldig", sagte Marchart.

"Niemand steht über dem Gesetz", so Marchart in Richtung des Erstangeklagten, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Denk wiederum sprach von einem "Verbrechen von unglaublicher Tragweite". Die Ankläger forderten sowohl in der Causen Buwog als auch Terminal Tower Linz Schuldsprüche für alle Angeklagten. Die Vorgangsweise in Linz, Schmiergeld für eine Handlung des damaligen Finanzministers zu fordern, sei die gleiche gewesen wie bei der Privatisierung der Bundeswohnungen, wo eine Millionenprovision floss. Dies sei ein Beweis für den "Tatplan" der vier Freunde Grasser, seines Trauzeuge Walter Meischberger, des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger und des Immobilienmaklers Ernst Karl Plech, zu dem der Belastungszeuge Willibald Berner ausgesagt hatte.

Grasser habe gemeinsam mit seinen Freunden in die eigene Tasche gewirtschaftet. Er habe mitkassiert "zu unser aller Nachteil, zum Nachteil der Steuerzahler". Grasser habe bei der Bundeswohnungsprivatisierung im Gerichtssaal den "Unwissenden" gespielt, letztlich habe aber er über die Informationen verfügt und die Entscheidung in der Hand gehabt. Die Staatsanwälte warfen Grasser dabei "kleinere und größere Lügen" vor. Nachdem die Buwog-Provision im Herbst 2009 medial bekannt wurde, sei "Hektik" ausgebrochen. Grasser und Plech sollten herausgehalten werden, alles Geld aus der Provision sollte Meischberger zugeordnet sein. Gefälschte Verträge seien im Nachhinein erstellt worden, der mitangeklagte damalige Anwalt Gerald Toifl habe das ganze organisiert. Toifl habe seiner Mitarbeiterin gesagt, von Grasser dürfe nichts offengelegt werden, sonst sei dieser "mausetot" und müsse auswandern.

Während die Ausführungen der Vertreter der Anklagebehörde zu den Causen Buwog und Terminal Tower Linz umfangreich waren, blieb Marchart bei seinem Plädoyer zur ebenfalls angeklagten Causa Telekom kurz - hier liegen zwei Teilgeständnisse vor. Wobei nicht nur die "zugestandenen Fakten" zum Nachteil der teilstaatlichen Telekom Austria gewesen seien. "Die Telekom war ein Selbstbedienungsladen", so Marchart.

Marchart ging dann auch noch auf die Villen-Causa ein, also das Haus vom Zweitangeklagten Meischberger in Wien Döbling, das er verkauft haben soll, um seine Steuerschulden zu bezahlen. Hier wird Meischberger Prozessbetrug in einem Zivilrechtsverfahren vorgeworfen, er selbst sieht sich weiterhin als "außerbücherlicher Eigentümer" des Hauses. Und er sieht sich von seinen damaligen Freunden beim Hausverkauf übervorteilt, was Marchart anders interpretiert: "Wenn es um den eigenen Vorteil geht, dann kennt Meischberger keine Freunde mehr."

Nach den in ruhigem Ton vorgetragenen Ausführungen der zwei Oberstaatsanwälte war die Vertreterin der Republik Österreich, Marlies Schefer, am Wort. Sie forderte von den Angeklagten 9,8 Mio. Euro plus 4 Prozent Zinsen, seitdem die Zahlungen geleistet wurden. Das Beweisverfahren habe auch nach Ansicht der Finanzprokuratur ergeben, dass Grasser zu einer Schädigung der Republik beigetragen habe. "Ein Machthaber ist nicht nur verpflichtet, keine Bestechungsgelder anzunehmen, sondern sämtliche Zahlungen an den Machtgeber herauszugeben", so die Juristin der Finanzprokuratur.

Auf Schefer folgte der Anwalt der CA Immo, Johannes Lehner, der wie gewohnt in die Tiefe ging. Er wies auf zahlreiche Scheinrechnungen und Widersprüche bei der Privatisierung der Bundeswohnungen hin, und dass sich Grasser intensiv vom Anwalt von Meischberger, dem Angeklagten Gerald Toifl beraten ließ - was keinen Sinn machen würde, wenn er mit der geheimen Buwog-Provision von 9,6 Mio. Euro nichts zu tun habe, wie Grasser behauptet.

Schon der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Hochegger und der Immofinanz diene der Verschleierung einer Bestechung, so der Anwalt. Denn dieser sei erst kurz vor dem Vergabezeitpunkt abgeschlossen worden. Welche Leistungen hätten da groß erbracht werden können außer einer Insiderinformation, fragte Lehner. Und wenn die Information am Markt bekannt gewesen wäre - der Immobilienexperte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics hätte sie gewusst und nicht fast 10 Mio. Euro dafür bezahlt.

Lehner nahm auch die Geldflüsse nach Liechtenstein noch einmal unter die Lupe. Dort sei Grassers Geld auf dem Konto der Mandarin und dann bei der Briefkastengesellschaft Catherine Participation zusammengeflossen. Auch das sei ein Beweis, dass Grasser ein Viertel der Buwog-Provision und ein Viertel der Linzer Bestechungszahlung kassiert habe. Das "Schwiegermuttergeld" - die Staatsanwaltschaft nannte es zuvor "Schwiegermuttermärchen" - komme nicht von der Schwiegermutter und habe dieser nie gehört. Das habe die Schwiegermutter schriftlich festgehalten.

Morgen geht es im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts weiter mit den Schlussplädoyers der Verteidiger, den Beginn machen die Rechtsvertreter von Grasser, Manfred Ainedter und Norbert Wess. Ein Urteil soll im November oder Anfang Dezember folgen, hatte Richterin Marion Hohenecker zuletzt angekündigt.

(Schluss) stf/gru/pro

ISIN AT00BUWOG001 AT0000A21KS2 WEB http://www.buwog.at http://www.immofinanz.com http://www.rlbooe.at

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