PORR Aktie
WKN: 60960 / ISIN: AT0000609607
15.02.2018 16:00:00
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Grasser-Prozess - Splitter: Richterin: Das darf man nicht mal im Kino
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Nicht mit dem Messer zu einer Schießerei: "Auch die Privatbeteiligten wollen Waffengleichheit, wie wir alle", betonte heute Richterin Marion Hohenecker, als der Privatbeteiligtenvertreter Johannes Lehner sich für seine Befragung auf den Platz setzen wollte, wo sonst die Anwälte sitzen. Im Zuge eines Wortwechsels fragte die Richterin dann scherzhaft, "Wer will auf meinen Platz?" - woraufhin überraschend der Angeklagte Walter Meischberger aufzeigte.
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Flugmodus: Hohenecker zeigte sich heute erstaunt, als eine Zuhörerin im Gerichtssaal mitten in der Hauptverhandlung zum Handy griff. "Das darf man nicht mal im Kino", meinte sie, nachdem sie freundlich, aber resolut ein Ende des Telefonates einforderte.
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A schwarze Partie? Der Anwalt von Ex-Immofinannz-Chef Karl Petrikovics, Otto Dietrich, fragte Starzer heute zum Protokoll des Untersuchungsausschusses. Damals hatte Starzer gemeint, im Finanzministerium gebe es keine "Raiffeisen-Partie". Was denn eine Raiffeisen-Partie sei, wollte Dietrich wissen. Der langjährige Raiffeisen-Banker Starzer meinte, er habe da wohl einen Vorwurf von Stefan Petzner aufgegriffen: "Die haben permanent so getan, also ob wir im Ministerium drin sitzen würden." Die Regierungskoalition wurde damals während der Buwog-Privatisierung von der ÖVP angeführt.
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Gentleman Starzer: Dass er die Zahlungsurgenzen des Mitangeklagten Lobbyisten Peter Hochegger in Vernehmungsprotokollen des Bundeskriminalamtes als "lästig" bezeichnet hatte, war nach der x-ten Zitierung durch die Anklagebehörde und andere Anwälte Starzer unangenehm, woraufhin er meinte: "Normalerweise bediene ich mich einer charmanteren Ausdrucksweise."
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16 Gehälter: Eine Gehaltsinsel der Seligen hat heute eine Nachfrage von Hochegger-Anwalt Leonhard Kregcjk offenbart: Ex-RLB OÖ-Vorstand Starzer erhielt demnach bis zuletzt 16 Monatsgehälter, in Summe waren dies 2016 rund 450.000 Euro brutto.
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Ausgeworfen: Kurzfristig war es heute nicht möglich Vernehmungsprotokolle "an die Wand zu werfen", wie es so schön im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts heißt. Ein Haustechniker hatte nach zehn Minuten das Problem aber wieder im Griff.
(Schluss) stf/gru/ggr
ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.buwog.at http://www.porr-group.com

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