13.12.2017 10:00:00

Grasser-Prozess - Plädoyer der Staatsanwaltschaft gibt Richtung vor

Tag zwei im Untreueprozess gegen den ehemaligen Finanzminister Karl Heinz Grasser, seinen Trauzeugen Walter Meischberger, dem Lobbyisten Peter Hochegger und andere startet heute mit dem Plädoyer der Staatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart, in dem sie erstmals Einblick in die Strategie der Anklage geben werden.

Richterin Marion Hohenecker eröffnete die Hauptverhandlung im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichtes mit einem Entgegenkommen gegenüber der Verteidigung. Auf deren Wunsch wurden im Saal anwesende Ermittlungsbeamte des Bundeskriminalamtes um mehrere Reihen nach hinten gesetzt um sicherzustellen, dass sie nicht auf die Unterlagen und Laptops der Verteidiger blicken können.

Otto Dietrich, Verteidiger des ehemaligen Immofinanz-Chefs Karl Petrikovics, brachte den Antrag auf einen Verzicht der Finanzprokuratur auf ihre Stellung als Privatbeteiligter ein. Das Interesse der Finanzprokuratur werde ohnehin durch die Staatsanwaltschaft vertreten. Diese Doppelgleisigkeit koste nur Steuergeld.

Norbert Wess, Verteidiger von Grasser, stellte heute vor Gericht zu Beginn der Hauptverhandlung noch einmal klar, dass der Ex-Finanzminister sämtliche Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurückweist.

Der gestrige Prozessstart war gekennzeichnet von Befangenheitsanträgen der Anwälte gegen die Richterin. Diese wurden allesamt abgelehnt, ebenso wie die Forderung nach einer Änderung der Sitzordnung.

Für Aufsehen sorgte der Ausschluss des im Gerichtssaal anwesenden Aufdeckerjournalisten Ashwien Sankholkar, da dieser auf der Liste der von der Staatsanwaltschaft beantragten Zeugen stehe. Der Schöffensenat gab dem Antrag statt, Sankholkar musste den Saal verlassen.

"Die Entscheidung des Gerichts ist zur Kenntnis zu nehmen", hieß es nachher in seiner Stellungnahme gegenüber der APA. Er habe bisher keine Zeugenladung zugestellt erhalten. "Ich empfinde den Ausschluss vom Verfahren als subtilen Angriff auf die Pressefreiheit. Offensichtlich reicht es aus, auf irgendeiner Liste zu stehen, um als Berichterstatter ausgeschlossen zu werden", so der Buchautor.

(Schluss) stf/tsk/cri/itz

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