11.12.2017 16:37:00

Grasser-Prozess - OGH bestätigte Richterin, Prozess geht morgen los

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat heute Montagnachmittag die umstrittene Zuständigkeitsfrage im bevorstehenden Grasser-Prozess geklärt. Richterin Marion Hohenecker bleibt zuständig, der Mega-Korruptionsprozess rund um die Buwog-Privatisierung und den Linzer Terminal Tower kann daher wie geplant morgen, Dienstagfrüh, im Wiener Straflandesgericht starten.

"Die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur wird verworfen", sagte der Vorsitzende des fünfköpfigen Richtersenats beim Obersten Gerichtshof (OGH), Hans Valentin Schroll, nach einer knapp halbstündigen Beratung des Senats. Und am Ende seiner juristischen Begründung für diese Entscheidung stellte er klar: "Es bleibt die bisher befasste Gerichtsabteilung für das Buwog-Verfahren zuständig." Dies bestätigte auch die Sprecherin des Straflandesgerichts, Christina Salzborn, gegenüber der APA.

Die Frage der Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker war zuletzt heftig umstritten, denn mehrere Verteidiger betrachteten sie als nicht zuständig. Hintergrund ist das Villa-Esmara-Verfahren, das von Hohenecker in erster Instanz geführt wurde. Der dortige Hauptangeklagte Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics war zunächst verhandlungsunfähig. Das Urteil Hoheneckers gegen den mitangeklagten Ex-Tennis-Manager Ronald Leitgeb wurde aufgehoben und die Causa wieder an die erste Instanz zur Neuverhandlung zurückverwiesen - zu einer anderen Richterin, Caroline Csarmann.

Für den unterdessen wieder verhandlungsfähigen Petrikovics blieb Richterin Hohenecker zuständig. Zu recht, wie der OGH heute feststellte. Er muss also in der Causa Villa Esmara vor Richterin Hohenecker treten - und auch in der Causa Buwog, wo gegen Grasser, ihn und zahlreiche weitere Angeklagte verhandelt wird. "Die Ausscheidung des Verfahrens gegen Petrikovics wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit führte zu zwei getrennten Verfahren", erläuterte Schroll. "Entgegen der Ansicht der Generalprokuratur lässt sich dem Gesetz nicht entnehmen, dass einmal getrennte Verfahren nach Wegfall des Trennungsgrundes wieder zu vereinigen wären." Der Richter verwies auch auf den Zeitablauf für den Akt bzw. die Hauptverhandlung.

Der Prozess um laut Anklage Korruption auf höchster Ebene wird also am Dienstag starten. Der Vorwurf lautet, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) habe sich im Gegenzug für genehme Minister-Entscheidungen bereichert. Mit Hilfe seiner Vertrauten, des Trauzeugen Walter Meischberger, des Maklers Ernst Karl Plech und des PR-Manns Peter Hochegger, habe er bei der Privatisierung der Bundeswohnungen ein Prozent des Kaufpreises, 9,6 Mio. Euro, vom siegreichen Bieterkonsortium (mit Immofinanz, RLB OÖ u. a.) erhalten. Auch bei der Einmietung der Finanz in den Linzer Büroturm Terminal Tower sollen 200.000 Euro Schmiergeld geflossen sein. Die Beschuldigten weisen die Korruptionsvorwürfe zurück.

Und das ist der Terminplan des Wiener Straflandesgerichts: Morgen, Dienstag, um 9.30 Uhr eröffnet Hohenecker das Monsterverfahren im runderneuerten Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts (im Wienerischen kurz "Landl" genannt). Verhandelt wird, so der Plan, bis 16.30 Uhr, und dann geht es Mittwoch bis Freitag von jeweils 9.30 bis 16.30 Uhr weiter. Am kommenden Montag ist ein Tag Prozesspause, dann wird von Dienstag bis Donnerstag weiterverhandelt. Am 22. Dezember, am Freitag und letzten Werktag vor Weihnachten, ist dann verhandlungsfrei. Nach Weihnachten ist die Fortsetzung für 9. Jänner angesetzt.

Aufgrund des großen Publikums- und Medienandranges werden nur akkreditierte Journalisten und Besucher mit Platzkarten in den Saal gelassen. Heute Vormittag hat bereits eine Sitzprobe durch die Verteidiger stattgefunden. Sie hatten im Vorfeld kritisiert, dass die Journalisten, die direkt hinter ihnen sitzen, auf die Unterlagen und Notebooks der Verteidiger blicken könnten. Die Sitzprobe Montagvormittag hat aber nichts Neues gebracht, es bleibt alles beim Alten. "Optimal ist das nicht, wir werden das morgen noch einmal thematisieren", sagte Grasser-Anwalt Manfred Ainedter zur APA.

Ainedter will morgen auch einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Hohenecker wegen Tweets ihres Ehemanns einbringen, obwohl sein erster diesbezüglicher Antrag vergangene Woche vom Gerichtspräsidenten abgelehnt worden war. Der Angeklagte und sein Anwalt sprachen von Vorverurteilungen in etwa einem Dutzend Tweets. Grasser sieht sich ganz generell vorverurteilt.

(Schluss) stf/gru/kre

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