19.06.2020 11:09:00
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Grasser-Prozess - "Keine Wahrnehmung zu Informationslecks"
Der erste Zeuge, Gerhard N., war damals Aufsichtsratsvorsitzender der CA Immo. Richterin Marion Hohenecker fragte ihn zunächst zu einem Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 25. Mai 2004. Darin ging es um den von der CA Immo geplanten Ankauf der Bundeswohnungen. Dass die maximale Finanzierung der CA Immo für den Kauf 960 Mio. Euro betrage, das sei seiner Ansicht nach damals noch kein Thema gewesen, "weil sonst würde das im Protokoll stehen", meinte der Zeuge.
Er habe zur Wahrung der Vertraulichkeit der Inhalte des Aufsichtsrats die Unterlagen nie mitgenommen, sondern immer nach der Sitzung bei der CA Immo gelassen, betonte der Zeuge. Im Prozess wird untersucht, wie die entscheidende Information, dass die CA Immo maximal 960 Mio. Euro für die Bundeswohnungen bieten werde, zum Rivalen, dem Konsortium, gelangt war. Laut Anklage haben Hochegger und Meischberger die entscheidende Information aus dem Finanzministerium von Grasser. Meischberger und Grasser dementieren dies: Die Finanzierungsobergrenze der CA Immo von 960 Mio. Euro sei damals vielen bekannt gewesen.
"Ich habe keine Wahrnehmungen, dass es damals Informationslecks gab", sagte der Zeuge. Für den Aufsichtsrat gebe es gesetzliche Vertraulichkeitsbestimmungen. Dass es dann eine zweite Bieterrunde gegeben habe, sei nicht vorgesehen gewesen. "Die zweite Runde hat uns überrascht", so N. .
Die CA Immo war in der ersten Runde Bestbieter. In der zweiten Runde lag dann das Konsortium knapp vorne und erhielt den Zuschlag.
Der Vertreter der CA Immo, Johannes Lehner, fragte den Zeugen, ob er je den Bruch der Vertraulichkeit in der CA Immo wahrgenommen habe. "Solange ich im Aufsichtsrat war, und das war über 20 Jahre, hatten wir dieses Problem nie", sagte der Zeuge.
Der Prozess im Wiener Straflandesgericht hat im Dezember 2017 begonnen.
(Schluss) gru/stf/itz
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