23.01.2018 13:17:00

Grasser-Prozess - Hick-hack von Meischberger-Anwalt und Richterin

Im Verlauf der heutigen weiteren Befragung des viertangeklagten Peter Hochegger durch den Anwalt von Walter Meischberger kam es einige Male zum Wortwechsel mit Richterin Marion Hohenecker. Mehrmals fragte die Richterin zur Relevanz der Anwalts-Fragen für das gegenständliche Verfahren nach. Anwalt Jörg Zarbl, der Pflichtverteidiger von Meischberger ist, musste dann seine Fragen begründen.

Auch der Privatbeteiligtenvertreter der CA Immo, Johannes Lehner, schaltete sich einmal ein: Er beantragte, dass die Fragen irgendeine Relevanz zum Verfahren haben müssten, "weil das Verfahren wird lange dauern". Hochegger ist der erste von 14 Angeklagten, der bisher befragt wurde. Auch die weiteren 13 im Prozess anwesenden Angeklagten müssen noch in derartige Fragerunden.

Scharf reagierte die Richterin, als der Verteidiger Hochegger fragte, ob ihn verwundere, dass die Richterin eine Unterlage zu den Konten in Liechtenstein sofort bei der Hand hatte. "Der Herr Hochegger wird kaum beurteilen können, wieso die Frau Vorsitzende Aktennummern zitieren kann." Diese Frage könne nur sie selber beantworten, weil sie einen Handakt führe, der mit Post-its ausgestattet sei, konterte Richterin Marion Hohenecker. Als Beweis zeigte sie den Handakt, einen dicken Ordner. "Den werde ich Ihnen aber nicht geben", betonte sie.

Meischbergers Verteidiger sagte, seiner Meinung nach verfolge Hochegger eine "PR-Strategie" mit seinem Teilgeständnis, das nämlich "falsch" sei, "um andere zu belasten". Hochegger verneinte das, die Staatsanwaltschaft habe von seinem Geständnis vorher nichts gewusst. Er habe vor seinem Geständnis allerdings mit einigen Personen gesprochen, im Kreis seiner Familie, ob das der richtige Weg sei, führte der ehemalige Lobbyist aus.

Meischbergers Anwalt versuchte dann zu argumentieren, dass die Aussage von Meischberger "ohne Karl-Heinz hätten wir das nicht geschafft", die dieser laut Hochegger bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ibiza gemacht hatte, sich auf die allgemeinen Vorteile bezogen hätte, die Meischberger und Hochegger durch die damals wahrgenommene Nähe zu Grasser gehabt hätten. Hochegger widersprach, in dem Gespräch damals habe er sich bei Meischberger für den profitablen Buwog-Auftrag bedankt. Daher habe sich die Aussage auf die Buwog bezogen.

Der Anwalt konzentrierte sich dann auf die weiteren belastenden Angaben Hocheggers, wonach er bei einem Treffen mit seinem Bankberater davon erfahren habe, dass ein Teil der Buwog-Provision an den damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegangen sei. Das genaue Datum wisse er nicht mehr, räumte Hochegger ein, er könne sich allerdings an den Inhalt des Treffens genau erinnern. Das von ihm ursprünglich genannte Datum im Herbst 2005 stimmte offenbar nicht, wie bereits bei einer vorherigen Verhandlung herauskam, weil er damals eine Achillessehnenverletzung gehabt habe.

An die Kontonummer "400.815" habe er sich lange erinnern können, denn dieses Liechtensteiner Konto, auf das ein Teil der Buwog-Millionenprovision floss, war laut Bankberater Grasser zugeordnet, sagte Hochegger. Er sei damals geschockt gewesen, daher habe sich die Kontonummer eingeprägt. Grasser bestreitet dies. An seine eigenen früheren Kontonummern in Österreich könne er sich nicht erinnern, so Hochegger auf entsprechende Nachfragen des Meischberger-Anwalts. "Ich habe in Österreich keine Bankverbindung mehr, ich habe ein Konto in Brasilien. Natürlich kenn ich meine Kontonummer, die werd ich Ihnen nicht sagen, da wird meine monatliche Pension drauf überwiesen."

Er habe in Brasilien 1,7 Mio. Euro investiert, das stehe alles im Akt, sagte Hochegger. Diese Investments habe er noch. Er habe bisher keine Rückzahlungen aus einem Strafverfahren heraus geleistet.

(Schluss) gru/stf/sp

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