19.12.2017 12:27:00
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Grasser-Prozess - Anwalt: Thornton hat Buwog-Honorar nur verrechnet
Thornton ist wegen Bestechung und Untreue angeklagt. Er soll Geld für die Bestechung innerhalb des Konzerns beigeschafft haben und deswegen auch einen Beitrag zur Untreue gegen die Republik im Namen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) begangen haben, so die Anklage.
Thornton war damals Leiter des Rechnungswesens der Constantia Privatbank (CPB), Vorstandsvorsitzender der CPB war Petrikovics. Gemeinsam mit Petrikovics war Thornton Geschäftsführer der Corporate Finance Gesellschaft CFC. Thornton sei mit zahlreichen Geschäften befasst gewesen, aber die Buwog sei ihm damals in den Jahren der Privatisierung, nämlich 2003 und 2004, nicht untergekommen: "Die Buwog war unter seinem Radar", so der Anwalt.
Die Constantia Privatbank sei weisungsberechtigt gegenüber der CFC gewesen, und Petrikovics habe den Konzern straff geführt. Seine Aufträge seien oft mündlich gekommen, und Thornton habe darüber Notizen gemacht. "Wer schreibt sich so was auf, wenn er wusste woran er mitwirkte?" stellte der Verteidiger eine rhetorische Frage.
Den Vorwurf der Geldbeschaffung durch Thornton wies sein Anwalt als unrichtig zurück. Thornton soll die Gelder, die an die zypriotische Gesellschaft Hocheggers geflossen sind, innerhalb des Immofinanz-Konzerns beigeschafft haben. Aber die Gesellschaften seien verbunden gewesen durch einen Managementvertrag: Die CPB hatte einen Provisionsanspruch, wenn ein Immobilien-Projekt nicht durch einen Drittmakler kam, so der Anwalt. Das Geld sei nicht an Hochegger bezahlt worden, sondern von der CFC an die CPB überwiesen worden. Dabei sei es um 2,3 Mio. Euro gegangen.
Erst im Sommer 2005 habe Thornton erstmals erfahren, dass es für eine Tätigkeit Hocheggers eine Vereinbarung gab. "Die Leistung wurde erbracht - wer hätte einen Anlass gehabt hier nachzufragen?" so der Verteidiger von Thornton. Außerdem kenne dieser Hochegger nur von dem E-Mail-Verkehr über das Honorar. Die anderen Angeklagten kenne er gar nicht.
Thornton sei in den gesamten Verkaufsprozess der Bundeswohnungen gar nicht eingebunden gewesen, "er hatte lediglich die Information zum Vertrag und der Leistung", so der Verteidiger Kollmann. Untreue erfordere aber Vorsatz. "Warum er zu Untreue von Grasser beigetragen haben soll, ist nicht nachvollziehbar."
(Schluss) gru/cri/ivn
ISIN AT00BUWOG001 AT0000609607 WEB http://www.buwog.at http://www.porr-group.com
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