22.07.2016 13:35:00
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Grasser-Anklage - Noch Ermittlungen zu Post, Novomatic, Steuern
Weiters noch anhängig seien finanzstrafrechtliche Vorwürfe gegen Grasser. Die Ermittlungen rund um die Privatisierung des Dorotheums hingegen seien - mit der Buwog-Anklage - eingestellt worden.
Bei den Buwog- und Linzer Terminal Tower-Ermittlungen gab es ursprünglich 55 Verdächtige, 16 davon wurden angeklagt, gegen die übrigen wurden die Ermittlungen eingestellt.
Bei der Post-Teilprivatisierung 2006 besteht der Verdacht auf mutmaßliche Bestechungszahlungen, die über eine Firma des PR-Beraters Peter Hochegger an den Lobbyisten Walter Meischberger geflossen und am Ende zum Teil bei Grasser gelandet sein könnten. Die Ermittlungen laufen, eine Anklage ist möglich. Laut Medienberichten wurde eine Erfolgsprovision in Höhe von 350.000 Euro lukriert, bezahlt von der Raiffeisen Centrobank (RCB), die als eine von fünf Investmentbanken mit der Abwicklung des Börsegangs betraut worden war.
Von der Novomatic floss ebenfalls Geld an Hochegger und Meischberger. Der Verdacht besteht, dass der Glücksspielkonzern damit Einfluss auf eine Novelle des Glücksspielgesetzes 2006 nehmen wollte. Der Glücksspielkonzern soll von 2005 bis 2009 rund 2 Mio. Euro an Firmen der beiden Lobbyisten gezahlt haben. Auch hier laufen die Ermittlungen noch, sollte eine Anklage erhoben werden droht ein Strafprozess.
Die Dorotheum-Privatisierung 2001 während der Amtszeit von Grasser als Finanzminister war vom Rechnungshof scharf kritisiert worden. Der Verkauf des Dorotheums sei "zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt" erfolgt, der Verkauf sei für den Staat kein gutes Geschäft gewesen. Der Verkaufserlös des Bundes lag mit 70,57 Mio. Euro "um rund 10 bis 20 Mio. Euro unter der Verkaufspreisempfehlung seitens der Investmentbank", heißt es in dem Bericht. Es gab Medienberichte über Provisionszahlungen, die damit verbunden gewesen sein sollen. Die mutmaßliche Aussage eines Beteiligten, Grasser habe damals "nur Bargeld" genommen, führte zu einem Prozess wegen des Vorwurfs einer falschen Zeugenaussage. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts gegen Grasser und andere wurden jetzt von der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingestellt.
(Schluss) gru/stf
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