Zu billig abgefunden |
04.01.2013 18:25:00
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Frühere AUA-Kleinanleger frohlocken
"Es muss auf jeden Fall eine Nachzahlung geben", sagte Rasinger. Ein Streitpunkt ist, wie der 500-Millionen-Staatszuschuss beim AUA-Verkauf an die Lufthansa verbucht wurde. Hier kann Rasinger zwar dem Gutachter jetzt auch nicht ganz folgen. Würde man den Staatszuschuss nicht als so genannte fiktive Kapitalerhöhung werten, sondern als Gesellschafterzuschuss, kämen 2,80 Euro je Aktie heraus, rechnete der IVA-Chef vor. Abzüglich der geleisteten 50 Cent wären das 2,30 Euro Nachzahlung. Jedenfalls ein höherer einstelliger Millionenbetrag nur durch die Staatsgeldkomponente, so Rasinger.
Die Höhe der Nachzahlung sei offen, aber der Bann sei gebrochen durch das Gutachten, findet der Anlegerschützer. Dass die Lufthansa die 50 Cent als Almosen sah, weil sie sich ja auf einen negativen Unternehmenswert bezogen habe, sei widerlegt. "Deshalb hat die Lufthansa in dieser Frage ihre Unschuld verloren." Der AUA-Streubesitz war per Hauptversammlungsbeschluss von Dezember 2009 mit 50 Cent je Aktie zwangsabgefunden und hinausgedrängt worden.
Der Investor Staller hob heute ebenfalls hervor, dass - bei aller methodischer Debatte über die Rechenart im neuen Gutachten im laufenden Verfahren - ein positiver Unternehmenswert zur Zeit des Squeeze-Out gegeben gewesen wäre und dass "die Lufthansa im Verband mit der ÖIAG und der AUA Brüssel, den Staat und die Minderheitsaktionäre übers Ohr gehauen hat". Aus Brüssel musste ja das Okay für den staatlichen Zuschuss eingeholt werden. Staller geht sogar davon aus, dass den Kleinaktionären mehr als 5 Euro je Aktie zugestanden wären.
Vor dem Handelsgericht (HG) haben einige Investoren, darunter der IVA (der laut Rasinger rund 100 Anleger in der Sache vertritt), eine Überprüfung des Abfindungspreises beantragt. Im Auftrag des richterlichen Gremiums wurde das nun vorliegende Gutachten erstellt. Die Lufthansa hatte Nachzahlungen bisher unter Verweis auf den damaligen negativen Unternehmenswert kategorisch abgelehnt. "Jetzt kommt Bewegung in die Sache", meinte Rasinger heute zur APA. Die Lufthansa lehnte auch dem "WirtschaftsBlatt" gegenüber ein Statement zum laufenden Verfahren ab.
In der seit Herbst 2012 vorliegenden und jetzt zugestellten Expertise heißt es laut Zeitung wörtlich: "...Insgesamt ergibt sich somit zum Bewertungsstichtag ein positiver Unternehmenswert. Der Liquidationswert der AUA als Mindestwert ist nach den vorliegenden Berechnungen negativ und liegt unter der nach den DCF-Verfahren (Discounted Cash-Flow-Verfahren, Anm.) geschätzten Wertbandbreite. Womit als Ergebnis der Überprüfung der seitens der Lufthansa vorgelegten Bewertung festgehalten werden kann, dass die seitens Lufthansa gebotene Abfindung von 0,50 Euro je Aktie insgesamt als nicht angemessen einzustufen ist. Vielmehr ist nach unserer Beurteilung ein Wert in der Bandbreite zwischen 0,64 und 1,21 Euro als angemessen einzustufen."
Dass der Gutachter nur eine Bandbreite angab, liegt dem Blatt zufolge in unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertungsmethoden (WACC-Ansatz, APV-Ansatz, Equity-Verfahren, Stichtag: 16. 12. 2009).
Der Investor Staller hat den Rausschmiss der AUA-Kleinaktionäre selber auch gerichtlich angefochten. Er hält es für möglich, dass es sogar zur Rückabwicklung des Gesellschafterausschlusses kommt, der die Lufthansa "bis zu 100 Millionen kosten könnte." "Wir haben Indikatoren, dass sich der Oberste Gerichtshof damit tief auseinandersetzen wird."
(Schluss) rf/snu
ISIN DE0008232125 WEB http://www.austrian.com http://www.lufthansa.com/
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