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WKN: 580060 / ISIN: DE0005800601

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28.07.2025 10:17:23

EQS-CMS: GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GFT Technologies SE / Aktienrückkauf
GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

28.07.2025 / 10:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


GFT Technologies SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (‘MAR’) und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (‘Delegierte Verordnung’)

Das von der GFT Technologies SE (‘Gesellschaft’) in einer Ad-hoc-Mitteilung am 27. März 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm (‘Aktienrückkaufprogramm‘) wird in einer zweiten Tranche ab dem 28. Juli 2025 fortgesetzt. Im Zeitraum bis spätestens 14. Oktober 2025 (‘Erwerbszeitraum’) sollen Aktien der Gesellschaft (ISIN DE0005800601) zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 9.100.465,41 (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse erworben werden. Auf Basis des XETRA-Schlusskurses am 24. Juli 2025 (18,56 Euro) entspricht dies bis zu 490.326 Aktien bzw. bis zu 1,86 % des Grundkapitals. Das Aktienrückkaufprogramm soll insgesamt ein Volumen von bis zu EUR 15.000.000,00 umfassen, wobei maximal 2.632.594 Aktien zurückerworben werden können (entsprechend knapp 10% des Grundkapitals).

Der Verwaltungsrat macht dabei von der am 5. Juni 2025 von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft neu erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch (‘Ermächtigung 2025’). Sie ersetzt – inhaltlich unverändert – die von der Hauptversammlung am 24. Juni 2020 erteilte Ermächtigung (‘Ermächtigung 2020’), soweit diese nicht bereits ausgenutzt wurde. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, vom 24. Juni 2025 bis zum Ablauf des 4. Juni 2030 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Im Rahmen der ersten Tranche des am 27. März 2025 angekündigten Aktienrückkaufprogramms wurden im Zeitraum vom 15. April 2025 bis 28. Mai 2025 unter Ausnutzung der Ermächtigung 2020 245.154 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von EUR 5.899.534,59 (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben.

Die Ermächtigung 2025 kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals zu jedem zulässigen Zweck durch die Gesellschaft ausgeübt werden. Der von der Gesellschaft gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der Ermächtigung 2025 verwenden.

Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 MAR in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung, mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt durch die GFT Technologies SE unter Beauftragung eines unabhängigen Kreditinstituts. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der GFT Technologies SE verpflichtet, den Rückkauf in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der GFT Technologies SE am 5. Juni 2025 erteilten Ermächtigung durchzuführen.

Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der GFT Technologies SE entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der GFT Technologies SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung zu erwerben. Insbesondere werden die Aktien der GFT Technologies SE im Rahmen des Rückkaufs nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des jeweils höchsten unabhängigen Angebots auf dem XETRA-Handelssystem liegt. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in Aktien der GFT Technologies SE auf dem XETRA-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet. Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der entsprechenden Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die GFT Technologie SE die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung auf ihrer Internetseite www.gft.com im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich machen.



28.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: GFT Technologies SE
Schelmenwasenstraße 34
70567 Stuttgart
Deutschland
Internet: www.gft.com

 
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