15.10.2012 10:18:41
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DGAP-WpÜG: Pflichtangebot
Zielgesellschaft: DOUGLAS Holding AG; Bieter: Beauty Holding Three AG WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- 15. Oktober 2012 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Bieterin: Beauty Holding Three AG Beim Strohhause 27 20097 Hamburg Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 94533 Zielgesellschaft: DOUGLAS HOLDING AG Kabeler Straße 4 58099 Hagen Deutschland eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 242 ISIN: DE0006099005 (WKN 609900) Die Beauty Holding Three AG (die 'Bieterin'), eine Holdinggesellschaft im Besitz von durch Advent International Corporation beratenen Fonds, hat heute entschieden, den Aktionären der DOUGLAS HOLDING AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG (die 'Douglas-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 38,00 je Douglas-Aktie in bar zu erwerben (das 'Übernahmeangebot'). Die Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot und weitere Informationen zu dem öffentlichen Übernahmeangebot werden im Internet unter www.douglas-offer.com veröffentlicht. Weitere Informationen: Das Übernahmeangebot wird unter anderem unter den Bedingungen der kartellrechtlichen Freigabe und einer Mindestannahmequote von 75 % stehen. Die Bieterin wird in der Angebotsunterlage verbindlich und unwiderruflich erklären, dass sie den Angebotspreis während der Annahmefrist und der weiteren Annahmefrist nicht erhöhen wird. Die Bieterin wird den Angebotspreis also nicht im Wege einer Änderung des Angebots nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG erhöhen. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen werden nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zur Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG auch keine Aktien von DOUGLAS HOLDING AG börslich oder außerbörslich zu einer höheren Gegenleistung als den Angebotspreis erwerben oder einen solchen Erwerb zu einer höheren Gegenleistung vereinbaren. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen. Wichtiger Hinweis: Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der DOUGLAS HOLDING AG. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der DOUGLAS HOLDING AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Hamburg, den 15. Oktober 2012 Beauty Holding Three AG ---------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Berlin, Düsseldorf und Hamburg; Freiverkehr in Hannover, München, Stuttgart Ende der WpÜG-Meldung 15.10.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard) und Hamburg; Freiverkehr in Hannover, München und Stuttgart
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