14.08.2013 13:05:01
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DGAP-News: Balda AG
DGAP-News: Balda AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Rechtssache
Balda AG: Elector GmbH scheitert vor Gericht mit Versuch, aktive
Aktionärsansprache zu verbieten
14.08.2013 / 13:05
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- Gesellschaft darf Dienstleister vor außerordentlicher Hauptversammlung
beauftragen
Bielefeld, 14. August 2013 - Die Balda AG darf im Vorfeld der kommenden
außerordentlichen Hauptversammlung einen Dienstleister beauftragen, um
Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft auf das Aktionärstreffen
aufmerksam zu machen und zur Ausübung ihrer Stimmrechte aufzufordern. Dies
hat das Landgericht Bielefeld gestern nach mündlicher Verhandlung
festgestellt und damit einen Antrag des Aktionärs Elector GmbH auf Erlass
einer einstweiligen Verfügung abgelehnt.
Wie bekannt, hat die Elector GmbH für den 4./5. September 2013 zu einer weiteren außerordentlichen Hauptversammlung nach Berlin eingeladen, nachdem eine erste außerordentliche Hauptversammlung am 18. Juli wegen eines Formfehlers des einladenden Aktionärs Elector keine Beschlüsse fassen konnte. Gegenstand der Tagesordnung ist erneut die komplette Neubesetzung des Aufsichtsrats der Balda AG durch Vertreter des Aktionärs, der unter 30% des Grundkapitals hält.
Die Beauftragung eines Dienstleisters, der im Auftrag der Gesellschaft mit Aktionärinnen und Aktionären in Kontakt tritt und auf die bevorstehende Hauptversammlung hinweist, wird seit Jahren von zahlreichen Aktiengesellschaften in Deutschland praktiziert. Das Landgericht stellte in seiner gestrigen Entscheidung fest, dass darin nicht - wie von Elector unterstellt - die unzulässige Einflussnahme der Verwaltung auf die Aktionärinnen und Aktionäre liege.
Vorstand und Aufsichtsrat der Balda AG werten den gescheiterten Antrag der Elector GmbH als neuerlichen Versuch, auf eine möglichst niedrige Präsenz auf der außerordentlichen Hauptversammlung hinzuwirken, um die eigenen Chancen bei den Abstimmungen zu erhöhen. Dafür spricht bereits die erneute Wahl von Berlin als Versammlungsort, obwohl Hauptversammlungen der Gesellschaft üblicherweise in Ostwestfalen stattfinden, wo sich eine Vielzahl von Aktionären befindet.
Darüber hinaus scheiterte Elector mit dem Antrag, der Balda AG die Nutzung des bestehenden genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre vor der außerordentlichen Hauptversammlung per einstweiliger Verfügung zu untersagen. Balda sieht in diesem Antrag den unzulässigen Versuch der Elector GmbH, den Organen der Gesellschaft direkte Handlungsanweisungen zu geben. Abgesehen davon ist die Nutzung des genehmigten Kapitals derzeit nicht geplant.
Kontakt: Frank Elsner Frank Elsner Kommunikation für Unternehmen GmbH Tel.: +49 - 54 04 - 91 92 0 Fax: +49 - 54 04 - 91 92 29 Mail: office@elsner-kommunikation.de
Über Balda Balda ist ein Anbieter hochwertiger Lösungen aus Kunststoff für qualitativ anspruchsvolle Anwendungsbereiche in der Medizintechnik, der optischen Industrie, der Automobilindustrie und anderen industriellen Spezialgebieten. Balda ist mit seinen operativen Geschäftsbereichen Balda Medical und Balda Technical international tätig und verfügt über Produktionsstandorte in Deutschland und in den USA. Der Erfolg des Unternehmens, das weltweit rund 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, basiert auf dem Einsatz modernster, kosteneffizienter Technologien und auf der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kunden. Die Aktie der Balda AG (ISIN: DE0005215107) ist im SDax-Segment der Deutschen Börse notiert. Geschäftsjahresende ist am 30. Juni. www.balda-group.com www.balda-medical-group.com
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