11.04.2014 15:28:09

DGAP-HV: Klöckner & Co

DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2014 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

11.04.2014 15:28

Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Klöckner & Co SE

Duisburg

- ISIN DE000KC01000 - - Wertpapier-Kenn-Nr. KC0 100 -

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung



Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Klöckner & Co SE am Freitag, den 23. Mai 2014, um 10.30 Uhr im Congress Center Düsseldorf (CCD Ost), Messe Düsseldorf, Stockumer Kirchstraße 61, 40474 Düsseldorf.

Inhaltsverzeichnis

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

5. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Klöckner European Operations GmbH

6. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Klöckner Shared Services GmbH

Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Übertragung der Hauptversammlung

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Klöckner & Co SE und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch, jeweils für das Geschäftsjahr 2013, sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gesamten für das Geschäftsjahr 2013 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Klöckner & Co SE in Höhe von EUR 16.160.054,59 in voller Höhe in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.

Der vom Vorstand am 24. Februar 2014 aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind vom Aufsichtsrat am 4. März 2014 gebilligt worden. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher insoweit nicht. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung jedoch zugänglich zu machen und daher vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/hauptversammlung abrufbar. Sie liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus.

2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 sowie als Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2014 zu wählen.

5. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Klöckner European Operations GmbH

Zwischen der Klöckner & Co SE und der Klöckner European Operations GmbH (vormals: Klöckner Global Sourcing GmbH) bestand bislang ein am 18. April 2005 geschlossener Ergebnisabführungsvertrag. Dieser Ergebnisabführungvertrag wurde am 19. Dezember 2013 aufgehoben. Gleichzeitig haben die Klöckner & Co SE als herrschendes Unternehmen und die Klöckner European Operations GmbH als beherrschtes Unternehmen am 19. Dezember 2013 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, der den bisherigen Ergebnisabführungsvertrag ersetzen soll. Im Vergleich zum bisherigen Ergebnisabführungsvertrag wurde zum einen eine Beherrschungskomponente ergänzt und zum anderen sichergestellt, dass der im Ergebnisabführungsvertrag enthaltene Verweis auf die gesetzliche Regelung zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG sich nunmehr stets auf die jeweils gültige Fassung dieser Norm bezieht. Anlass für letztere Anpassung gab das am 26. Februar 2013 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19. Dezember 2013 bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co SE. Die Gesellschafterversammlung der Klöckner European Operations GmbH hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 19. Dezember 2013 zugestimmt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Zwischen der Klöckner & Co SE, nachfolgend 'Klöckner & Co' genannt, und der Klöckner European Operations GmbH (vormals: Klöckner Global Sourcing GmbH), nachfolgend 'KEO' genannt, wird der nachfolgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen:

§ 1 Leitung

(1) Die KEO unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Klöckner & Co.

(2) Die Klöckner & Co ist hiernach berechtigt, der Geschäftsführung der KEO hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung der KEO wird hierdurch jedoch nicht berührt.

(3) Klöckner & Co kann der Geschäftsführung der KEO nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beenden.



§ 2 Gewinnabführung

(1) Die KEO verpflichtet sich, vorbehaltlich einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2, ihren gesamten Jahresüberschuss, der sich ohne die Gewinnabführung ergeben würde, an die Klöckner & Co abzuführen. Für den Höchstbetrag der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.

(2) Die KEO kann mit Zustimmung der Klöckner & Co Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Klöckner & Co aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

(3) Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen.

(4) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der KEO und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres der KEO, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 1 wirksam wird.



§ 3 Verlustübernahme

(1) Klöckner & Co ist gegenüber KEO entsprechend den auf Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsverträge anzuwendenden Bestimmungen des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet.

(2) § 2 Abs. 4 gilt entsprechend für die Verpflichtung zum Verlustausgleich.



§ 4 Wirksamwerden und Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und der Gesellschafterversammlung der KEO abgeschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der KEO und gilt - mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 Abs. 2 - rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens laufenden Geschäftsjahres der KEO.

(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der KEO gekündigt werden. Dieser Vertrag kann allerdings erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der KEO gekündigt werden, nach dessen Ablauf die durch diesen Vertrag zu begründende körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft ihre steuerliche Mindestlaufzeit erfüllt hat (nach derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG, § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG). Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Partei an.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die Klöckner & Co kann diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihr nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der KEO zusteht, wenn die Klöckner & Co oder die KEO verschmolzen, gespalten oder liquidiert wird, die Klöckner & Co die Beteiligung an der KEO in ein anderes Unternehmen einbringt oder sonst ein wichtiger Grund im Sinne des Abschnitts 60 Abs. 6 KStR 2004 oder einer entsprechenden Vorschrift vorliegt, die im Zeitpunkt der Kündigung dieses Vertrags Anwendung findet.



§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Die Kosten dieses Vertrages, der Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der KEO zu diesem Vertrag sowie die Kosten der Beurkundung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und die Kosten der Eintragung im Handelsregister trägt die Klöckner & Co.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.



Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Klöckner & Co SE als herrschendem Unternehmen und der Klöckner European Operations GmbH, Duisburg, als abhängiger Gesellschaft zuzustimmen.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/hauptversammlung zugänglich:

- Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Klöckner & Co SE und der Klöckner European Operations GmbH vom 19. Dezember 2013

- Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie zusammengefasste Lageberichte der Klöckner & Co SE und des Konzerns für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013

- Jahresabschlüsse der Klöckner European Operations GmbH für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013

- Vertragsbericht gemäß § 293a AktG (analog) des Vorstands der Klöckner & Co SE



Die vorgenannten Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der Aktionäre aus.

Einer Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags entsprechend § 293b AktG und der Erstellung eines Prüfungsberichts entsprechend § 293e AktG bedarf es nicht, da sich alle Anteile der Klöckner European Operations GmbH in der Hand der Klöckner & Co SE befinden.

6. Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Klöckner Shared Services GmbH

Die Klöckner & Co SE als herrschendes Unternehmen und die 2013 zunächst unter der Firma Klöckner IT GmbH gegründete Klöckner Shared Services GmbH, Duisburg, als beherrschte Gesellschaft haben am 19. Dezember 2013 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Dieser bedarf zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co SE. Die Gesellschafterversammlung der Klöckner Shared Services GmbH hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 19. Dezember 2013 zugestimmt.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat folgenden Wortlaut:

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Zwischen der Klöckner & Co SE, nachfolgend 'Klöckner & Co' genannt, und der Klöckner Shared Services GmbH (vormals: Klöckner IT GmbH), nachfolgend 'KSS' genannt, wird der nachfolgende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen:

§ 1 Leitung

(1) Die KSS unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der Klöckner & Co.

(2) Die Klöckner & Co ist hiernach berechtigt, der Geschäftsführung der KSS hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung der KSS wird hierdurch jedoch nicht berührt.

(3) Klöckner & Co kann der Geschäftsführung der KSS nicht die Weisung erteilen, diesen Vertrag zu ändern, aufrecht zu erhalten oder zu beenden.

§ 2 Gewinnabführung

(1) Die KSS verpflichtet sich, vorbehaltlich einer Bildung und Auflösung von Rücklagen nach Abs. 2, ihren gesamten Jahresüberschuss, der sich ohne die Gewinnabführung ergeben würde, an die Klöckner & Co abzuführen. Für den Höchstbetrag der Gewinnabführung gilt § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung.

(2) Die KSS kann mit Zustimmung der Klöckner & Co Beträge aus dem Jahresüberschuss in die anderen Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, soweit dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 Abs. 3 HGB sind auf Verlangen der Klöckner & Co aufzulösen und als Gewinn abzuführen.

(3) Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung von Kapitalrücklagen oder von vorvertraglichen Gewinnrücklagen ist ausgeschlossen.

(4) Der Anspruch auf Gewinnabführung entsteht zum Stichtag des Jahresabschlusses der KSS und wird zu diesem Zeitpunkt fällig. Er ist ab diesem Zeitpunkt mit 5 % p.a. zu verzinsen. Die Verpflichtung zur Gewinnabführung gilt erstmals für den ganzen Gewinn des Geschäftsjahres der KSS, in dem dieser Vertrag nach § 4 Abs. 1 wirksam wird.

§ 3 Verlustübernahme

(1) Klöckner & Co ist gegenüber KSS entsprechend den auf Beherrschungs- bzw. Gewinnabführungsverträge anzuwendenden Bestimmungen des § 302 AktG in seiner jeweils geltenden Fassung zur Verlustübernahme verpflichtet.

(2) § 2 Abs. 4 gilt entsprechend für die Verpflichtung zum Verlustausgleich.

§ 4 Wirksamwerden und Vertragsdauer

(1) Der Vertrag wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und der Gesellschafterversammlung der KSS abgeschlossen. Er wird wirksam mit der Eintragung in das Handelsregister der KSS und gilt - mit Ausnahme des Weisungsrechts nach § 1 Abs. 2 - rückwirkend für die Zeit ab dem Beginn des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens laufenden Geschäftsjahres der KSS.

(2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres der KSS gekündigt werden. Dieser Vertrag kann allerdings erstmals zum Ende des Geschäftsjahres der KSS gekündigt werden, nach dessen Ablauf die durch diesen Vertrag zu begründende körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft ihre steuerliche Mindestlaufzeit erfüllt hat (nach derzeitiger Rechtslage fünf Zeitjahre, § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG, § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG). Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens bei der anderen Partei an.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Die Klöckner & Co kann diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ihr nicht mehr die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der KSS zusteht, wenn die Klöckner & Co oder die KSS verschmolzen, gespalten oder liquidiert wird, die Klöckner & Co die Beteiligung an der KSS in ein anderes Unternehmen einbringt oder sonst ein wichtiger Grund im Sinne des Abschnitts 60 Abs. 6 KStR 2004 oder einer entsprechenden Vorschrift vorliegt, die im Zeitpunkt der Kündigung dieses Vertrags Anwendung findet.

§ 5 Schlussbestimmungen

(1) Die Kosten dieses Vertrages, der Beurkundung des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung der KSS zu diesem Vertrag sowie die Kosten der Beurkundung der Hauptversammlung der Klöckner & Co und die Kosten der Eintragung im Handelsregister trägt die Klöckner & Co.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine Lücke aufweisen sollte.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, sofern nicht notarielle Beurkundung vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Klöckner & Co SE als herrschendem Unternehmen und der Klöckner Shared Services GmbH, Duisburg, als abhängiger Gesellschaft zuzustimmen.

Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an sind folgende Unterlagen unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/hauptversammlung zugänglich:

- Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Klöckner & Co SE und der Klöckner Shared Services GmbH vom 19. Dezember 2013

- Jahresabschlüsse und Konzernabschlüsse sowie zusammengefasste Lageberichte der Klöckner & Co SE und des Konzerns für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013

- Jahresabschluss der Klöckner Shared Services GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr 2013

- Vertragsbericht gemäß § 293a AktG (analog) des Vorstands der Klöckner & Co SE

Die vorgenannten Unterlagen liegen darüber hinaus von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg, und während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der Aktionäre aus.

Einer Prüfung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags entsprechend § 293b AktG und der Erstellung eines Prüfungsberichts entsprechend § 293e AktG bedarf es nicht, da sich alle Anteile der Klöckner Shared Services GmbH in der Hand der Klöckner & Co SE befinden.

Teilnahmevoraussetzungen und sonstige Angaben gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 AktG

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2014 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (schriftlich oder per Telefax)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg

Telefax: +49 69 71267173

oder elektronisch unter Nutzung des zugangsgeschützten Online-Service unter der Internet-Adresse www.kloeckner.com/hv-service zur Hauptversammlung anmelden und zum Zeitpunkt der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind. Formulare, die Aktionäre für die Anmeldung nutzen können, sind den Einladungsunterlagen beigefügt.

Die Einladungsunterlagen werden allen Aktionären, die dies verlangen oder die am 9. Mai 2014 (0.00 Uhr MESZ) im Aktienregister eingetragen sind, per Post übersandt. Auf der Rückseite der per Post übersandten Einladung sind die persönlichen Zugangsdaten (Aktionärsnummer und individuelle Zugangsnummer) zur Nutzung unseres Online-Service für die Aktionäre vermerkt. Auch dieses Jahr können Sie sich über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (www.kloeckner.com/hv-service) für die Hauptversammlung anmelden und Eintrittskarten zur Hauptversammlung bestellen, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bzw. Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen oder Ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Die Anmeldung über den Hauptversammlungs-Online-Service ist ebenfalls nur bis zum Ablauf des 16. Mai 2014 (24.00 Uhr MESZ) möglich. Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Bitte beachten Sie aber, dass während der Vorbereitung der Hauptversammlung aus arbeitstechnischen Gründen keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden können, d. h. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 16. Mai 2014 eingehen, können daher Teilnahmerechte und Stimmrechte aus diesen Aktien faktisch nicht ausüben. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 16. Mai 2014. Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Auch in diesem Fall sind eine rechtzeitige Anmeldung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Das Vollmachtsformular wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter www.kloeckner.com/hauptversammlung im Internet abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer Personen bzw. Institutionen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen.

Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg

Telefax: +49 69 71267173 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de

oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. Auch über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (www.kloeckner.com/hv-service) können Sie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder Dritte zur Ausübung Ihres Stimmrechts bevollmächtigen und für diese Eintrittskarten zur Hauptversammlung bestellen. Bei persönlichem Erscheinen zur Hauptversammlung gilt eine zuvor erteilte Vollmacht automatisch als widerrufen.

Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i. V. m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht.

Soweit die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen zu Verfahrensanträgen sowie solchen Abstimmungen, für die keine Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden.

Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können bis zum 16. Mai 2014 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg

Telefax: +49 69 71267173 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de

oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (www.kloeckner.com/hv-service) erteilt werden.

Sofern Sie über unseren Hauptversammlungs-Online-Service eine Vollmacht zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilt haben, können Sie Ihre Weisungen - wenn gewünscht - noch bis zum 23. Mai 2014 (8.00 Uhr MESZ) ändern.

Nähere Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten unsere Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Diese Informationen sind außerdem im Internet unter www.kloeckner.com/hauptversammlung abrufbar.

Verfahren für die Stimmrechtsausübung im Wege der Briefwahl

Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Stimme bereits im Vorfeld der Hauptversammlung per Briefwahl abzugeben. Ein entsprechendes Formular erhalten Aktionäre zusammen mit den Einladungsunterlagen zugesandt. Das Formular für die Briefwahl wird Aktionären ferner jederzeit auf Verlangen in Textform übermittelt. Es ist schließlich unter www.kloeckner.com/hauptversammlung im Internet abrufbar. Auch im Fall der Briefwahl sind eine rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung sowie eine Eintragung im Aktienregister der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Hauptversammlung erforderlich. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen spätestens bis zum Ablauf des 16. Mai 2014 (24.00 Uhr MESZ) unter der nachstehenden Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail)

Hauptversammlung Klöckner & Co SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Postfach 57 03 64 22772 Hamburg

Telefax: +49 69 71267173 E-Mail: hv-service.kloeckner@adeus.de

bei der Gesellschaft eingehen oder über unseren Hauptversammlungs-Online-Service (www.kloeckner.com/hv-service) abgegeben werden. Sofern Sie die Briefwahl über unseren Hauptversammlungs-Online-Service vorgenommen haben, können Sie diese Stimmrechtsausübung - wenn gewünscht - noch bis zum 23. Mai 2014 (8.00 Uhr MESZ) ändern oder widerrufen. Die persönliche Teilnahme des Aktionärs oder eines von ihm Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gilt automatisch als Widerruf bereits abgegebener Briefwahlstimmen.

Anträge und Wahlvorschläge

Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG zu einem oder mehreren Tagesordnungspunkten sind ausschließlich an die nachstehende Adresse (postalisch, per Telefax oder per E-Mail) zu richten:





Klöckner & Co SE Zentralbereich Human Resources/Legal & Compliance Am Silberpalais 1 47057 Duisburg Telefax: +49 203 57900-2284 E-Mail: hv@kloeckner.com

Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter www.kloeckner.com/hauptversammlung veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens zum Ablauf des 8. Mai 2014 (24.00 Uhr MESZ) zugegangen sind.

Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG und § 122 Abs. 2 AktG

Gemäß Art. 56 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG i. V. m. § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens einen anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 500.000,00 erreichen (dies entspricht 200.000 Stückaktien der Gesellschaft), verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden.

Ein solches Tagesordnungsergänzungsverlangen muss der Gesellschaft schriftlich unter Beifügung der gesetzlich erforderlichen Nachweise und Unterlagen mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, d. h. bis spätestens bis zum Ablauf des 22. April 2014 (24.00 Uhr MESZ), unter folgender Adresse zugehen:





Klöckner & Co SE Zentralbereich Human Resources/Legal & Compliance Am Silberpalais 1 47057 Duisburg

Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG

Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist. Wir weisen darauf hin, dass der Vorstand unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft verweigern darf.

Angabe der Internetseite, über die hauptversammlungsrelevante Informationen zugänglich sind

Diese Einberufung sowie alle sonstigen Informationen zur Hauptversammlung einschließlich einer weitergehenden Erläuterung zu den vorstehend beschriebenen Rechten der Aktionäre sowie der nach § 124a AktG zugänglich zu machenden Informationen sind über die Internetseite www.kloeckner.com/hauptversammlung zugänglich.

Übertragung der Hauptversammlung

Am Tage der Hauptversammlung ab 10.30 Uhr können die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter, die Rede des Vorstandsvorsitzenden sowie der Bericht des Aufsichtsrats live im Internet unter www.kloeckner.com/hauptversammlung verfolgt werden. Nach Abschluss der Hauptversammlung werden diese Beiträge dort als Aufzeichnung zur Verfügung stehen.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 249.375.000,00 in 99.750.000 auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt, die jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 99.750.000.

Duisburg, im April 2014

Klöckner & Co SE

Der Vorstand





11.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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18.11.24 Klöckner Buy Deutsche Bank AG
07.11.24 Klöckner Buy Warburg Research
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