17.01.2022 18:52:44

DGAP-CMS: UmweltBank Aktiengesellschaft: Rückkauf von bis zu 19.302 Aktien zwecks Ausgabe von Belegschaftsaktien

DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: UmweltBank Aktiengesellschaft / Aktienrückkaufprogramm
UmweltBank Aktiengesellschaft: Rückkauf von bis zu 19.302 Aktien zwecks Ausgabe von Belegschaftsaktien

17.01.2022 / 18:52
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Der Vorstand der UmweltBank Aktiengesellschaft, Nürnberg (die Gesellschaft") hat heute beschlossen, aufgrund der ihm durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2019 erteilten Ermächtigung die ICF Bank AG, Wertpapierhandelsbank, Frankfurt (ICF" oder Bank") mit der Durchführung eines Aktienrückkaufprogramms zwecks Ausgabe von Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft zu beauftragen. Namentlich sollen dabei Ansprüche auf Treueaktien aus in den Vorjahren durchgeführten Belegschaftsaktienprogrammen erfüllt werden.

Der Erwerb soll über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen und unter Inanspruchnahme der Safe-Harbor"-Ausnahme für Rückkaufprogramme nach Artikel 5 der EU-Marktmissbrauchsverordnung abgewickelt werden. Der Rückkauf von bis zu 19.302 Inhaberstückaktien der Gesellschaft (WKN 557080) soll am 19. Januar 2022 beginnen und bis spätestens 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Die Anschaffungskosten der neuen Aktien dürfen dabei insgesamt ohne Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten EUR 475.000 und einschließlich Anschaffungsnebenkosten EUR 500.000 nicht überschreiten. Die ICF trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Darüber hinaus ist die Bank verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch Rückkaufverordnung"), damit der Aktienrückerwerb unter die jeweiligen Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme (Safe Harbor) fällt, sowie sämtliche anderen einschlägigen Bestimmungen zu beachten. Entsprechend dürfen die Aktien nicht zu einem Kurs erworben werden, der höher liegt sowohl als der Kurs des letzten unabhängig getätigten Abschlusses als auch das derzeit höchste unabhängige Angebot jeweils auf dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet. Darüber hinaus werden an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in den Aktien der Gesellschaft auf dem XETRA-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens der 20 dem jeweiligen Kaufdatum vorausgehenden Handelstage bestimmt.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkaufverordnung entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung der entsprechenden Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 auf ihrer Internetseite veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich machen.
 


17.01.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: UmweltBank Aktiengesellschaft
Laufertorgraben 6
90489 Nürnberg
Deutschland
Internet: www.umweltbank.de

 
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