27.11.2012 08:28:29
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DGAP-Ad hoc: Hymer AG
DGAP-Adhoc: Hymer AG: Einleitung Squeeze out-Verfahren
27.11.2012 08:28
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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HYMER AG: Einleitung Squeeze out-Verfahren
Bad Waldsee, 27.11.2012 - Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, Bad Waldsee, hat dem Vorstand der HYMER AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-out).
Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG hält eine Beteiligung von mehr als 95 % am Grundkapital der HYMER AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss über den Squeeze-out soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der HYMER AG gefasst werden, die derzeit für den 25.04.2013 geplant ist.
HYMER Aktiengesellschaft
- Der Vorstand -
27.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Hymer AG Holzstraße 19 88339 Bad Waldsee Deutschland Telefon: +49 (0) 75 24 999-0 Fax: +49 (0) 75 24 999-480 E-Mail: investor.relations@hymer.com Internet: www.hymer.com ISIN: DE0006096704 WKN: 609670 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Hymer AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
27.11.2012 08:28
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HYMER AG: Einleitung Squeeze out-Verfahren
Bad Waldsee, 27.11.2012 - Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, Bad Waldsee, hat dem Vorstand der HYMER AG heute das förmliche Verlangen gemäß § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, die Hauptversammlung der Gesellschaft möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-out).
Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG hält eine Beteiligung von mehr als 95 % am Grundkapital der HYMER AG und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327 a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Beschluss über den Squeeze-out soll in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der HYMER AG gefasst werden, die derzeit für den 25.04.2013 geplant ist.
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