Zum dritten Mal |
16.10.2015 19:55:42
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Deutsche Verbraucherschützer klagen erneut gegen Facebook
Außerdem halten die Verbraucherschützer 19 Punkte in den Nutzungsregeln (AGB) von Facebook für rechtswidrig - etwa die Klarnamenpflicht oder die Klausel zur Datenweitergabe in die USA. "Bei Facebook müssen sogar Nichtnutzer damit rechnen, dass ihre Daten beim Besuch der Facebook-Seite gespeichert und in die USA weitergegeben werden", kritisierte Müller. Der Verband hatte deswegen bereits im Februar 2015 das Online-Netzwerk abgemahnt. Facebook habe aber keine Unterlassungserklärungen abgegeben. Deswegen habe der Verband nun Klage beim Landgericht Berlin eingereicht, sagte eine Sprecherin. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei "im Laufe des Jahres 2016" zu erwarten. (Aktenzeichen 116 O 341/15)
Der Verband kritisiert insbesondere die Voreinstellungen in dem Netzwerk. "Facebook darf seinen Nutzern nicht die Entscheidung darüber abnehmen, welche Daten an wen, wann und wofür hergegeben werden", erklärte der VZBV. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer erfolgt "keine bewusste Einwilligung, wenn bei kritischen Voreinstellungen bereits ein Häkchen gesetzt ist".
Facebook hatte in den vergangenen Monaten die Beschwerden stets zurückgewiesen. Das Netzwerk verwies auf die irische Datenschutzbehörde, mit der man regelmäßig über Nutzungsbedingungen spreche. Facebook führt seine Geschäfte in Europa von Irland aus, daher sind die dortigen Datenschützer für das Unternehmen zuständig. Allerdings haben die Verbraucherzentralen in Deutschland bereits US-Giganten wie Google, Microsoft und Apple rechtlich zu Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen.
Außerdem zeigte sich Facebook "überrascht", dass sich der VZBV auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiere, "die seit 10 Jahren von Facebook und anderen Onlinediensten verwendet werden. Dazu gehört, dass Menschen mit ihren echten Namen auf unser Plattform sind".
Der VZBV klagt inzwischen zum dritten Mal gegen Facebook. Gegen das erste Urteil des Kammergerichts Berlin, bei dem es unter anderem um den Import von Einträgen aus den Adressbüchern der Anwender ging, hat Facebook Revision eingelegt. Die Sache wird vermutlich im Januar 2016 vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. In dem zweiten Verfahren hatte das Landgericht Berlin festgestellt, dass Nutzer in Facebooks App-Zentrum nicht ausreichend über die umfassende Datenweitergabe an App-Anbieter informiert werden. Nachdem Facebook hier Berufung eingelegt hat, soll dieses Thema zu einem noch unbekannten Termin vor dem Kammergericht Berlin verhandelt werden./chd/DP/stb
BERLIN (dpa-AFX)
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