25.01.2007 15:58:00
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DaimlerChrysler schließt Vergleich mit Ex-Manager Missing
Außerdem akzeptierte Missing einen Strafbefehl wegen Untreue, in dem die Zahlung von 90 Tagessätzen a 100 EUR festgesetzt wurde. "Der Einspruch gegen den im September ergangenen Strafbefehl ist zurückgenommen worden", sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts Stuttgart zu Dow Jones Newswires. Die am Freitag vorgesehene Verhandlung werde abgesetzt. Zu diesem Termin waren unter anderem der ehemalige DaimlerChrysler-Vorstand und Leiter der Mercedes Car Group (MCG) Jürgen Hubbert und ehemalige Deutschland-Vertriebschef Eckhard Panka als Zeugen geladen gewesen.
Damit hat DaimlerChrysler einen weiteren Rechtsstreit in der so genannten Vertriebsaffäre beendet. Auf der Top-Managementebene ist noch das Verfahren gegen den ehemaligen Leiter der Leipziger Niederlassung, Siegbert Zeh, offen. Im Mittelpunkt der Affäre steht die deutsche Vertriebsorganisation des Automobilherstellers (DCVD) mit Sitz in Berlin. Nach internen Hinweisen hatte DaimlerChrysler Ende 2004 "Unregelmäßigkeiten" entdeckt und den Vertrieb genauer untersucht. Kurz darauf begann auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Ermittlungen wegen Untreue und Bestechlichkeit.
Bei den "Unregelmäßigkeiten" handelt es sich im wesentlichen um die Inanspruchnahme von Leistungen des Unternehmens beispielsweise für den privaten Hausbau. Missing beispielsweise habe kostenlos den DaimlerChrysler-Architekten als Bauleiter für sein Privathaus in Berlin genutzt, wodurch dem Unternehmen ein Schaden von 10.440 EUR entstanden sei, geht aus den Gerichtsakten hervor.
Am Anfang der Vertriebsaffäre trat der langjährige DCVD-Leiter Eckhard Panka vorzeitig in Ruhestand. Kurz darauf entließ DaimlerChrysler Missing und Jürgen Fahr, der damals für den Vertrieb der Marken Mercedes-Benz, smart und Maybach verantwortlich war. Beide klagten vor dem Arbeitsgericht. Mit Fahr einigte sich der Automobilhersteller im vergangenen Jahr außergerichtlich.
Missing hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt und in erster Instanz verloren. In zweiter Instanz hatte das Gericht beiden Parteien nahegelegt, sich außergerichtlich zu einigen, wie Missings Rechtsanwalt Stefan Nägele und eine Sprecherin des Automobilherstellers übereinstimmend zu Dow Jones Newswires sagten. "Das Gericht hat deutlich gemacht, dass es das erstinstanzliche Urteil so nicht bestätigen würde", so Nägele.
Zum Inhalt des Vergleichs wollten sich weder der Rechtsanwalt noch das Unternehmen äußern. Es sei striktes Stillschweigen vereinbart worden. Bei einer außergerichtlichen Einigung ist es in einem solchen Fall üblich, dass die fristlose Kündigung zurückgenommen wird. Stattdessen wird ein Ausscheidenstermin vereinbart und eine Abfindung gezahlt.
Durch die Rücknahme des Einspruchs ist Missing rechtskräftig verurteilt, was im Bundeszentralregister vermerkt wird. Weil die Strafe jedoch 90 Tagessätze nicht überschritt, erscheint dies nicht im polizeilichen Führungszeugnis.
Der Staatsanwaltschaft Stuttgart zufolge sind in der Untreueaffäre noch 9 Ermittlungsverfahren der ursprünglich 21 Fälle offen. Bei fünf Verdächtigen habe die Tat nicht hinreichend nachgewiesen werden können, so die Sprecherin Bettina Vetter im Gespräch mit Dow Jones Newswires. Drei Fälle seien eingestellt worden, teils wegen geringer Schuld, teils gegen Auflagen und teils weil noch ein anderes schwerwiegenderes Vergehen anhängig sei. Dazu habe es neben Missing noch einen weiteren rechtskräftigen Strafbefehl gegen den Daimler-Architekten wegen Bestechlichkeit gegeben. Schließlich seien zwei Fälle nach Koblenz und Berlin abgegeben worden.
Webseite: http://www.daimlerchrysler.de
-Von Matthias Krust, Dow Jones Newswires, +49 (0)711 22874 12,
matthias.krust@dowjones.com
DJG/mtk/smh
(END) Dow Jones Newswires
January 25, 2007 09:56 ET (14:56 GMT)
Copyright (c) 2007 Dow Jones & Company, Inc.- - 09 56 AM EST 01-25-07
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