07.12.2015 22:17:47
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Bund will ausländische Anleger bei Übernahmen nicht besteuern
FRANKFURT (Dow Jones)--Das Bundesfinanzministerium nimmt offenbar Abschied von einer Quellensteuer auf Zahlungen an ausländische Aktionäre im Fall von Übernahmen per Barmittel und Aktien. Dies geht aus der Internetseite der Deutsche-Börse-Tocher Clearstream hervor, die als Zentralverwahrer die Abwicklung und Verwahrung von Wertpapieren handhabt.
Laut Clearstream geht das Finanzministerium davon aus, dass die Barmittel-Komponente für ausländische Investoren nicht den Bestimmungen der Kapitalertragssteuer unterliegt, wenn sie weniger als 1 Prozent der Aktien an einem Unternehmen halten. Damit ist die ursprüngliche Annahme überholt, derzufolge bis zu 26 Prozent der Barmittel-Komponente bei kombinierten Bar- und Aktien-Übernahmen hätten abgeführt werden müssen.
Die Revison befreit somit einige ausländische Anleger von der deutschen Kapitalertragssteuer und betrifft zum Beispiel Deals wie das 14 Milliarden schwere Gebot von Vonovia für die Deutsche Wohnen. Vonovia bietet sieben eigene Aktien sowie 83,14 Euro in bar für jeweils elf Deutsche-Wohnen-Aktien. Steuerexperten hatten die Deutsche-Wohnen-Anleger gewarnt, dass eine abzuführende Steuer die Übernahmeprämie auffressen könnte.
Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com
DJG/DJN/eyh/raz
(END) Dow Jones Newswires
December 07, 2015 15:47 ET (20:47 GMT)
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