21.02.2017 15:43:41

BGH: Bausparkassen dürfen Bausparverträge nach zehn Jahren kündigen

   KARLSRUHE (AFP)--Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, wenn Kunden die Darlehen auch zehn Jahre nach Zuteilungsreife noch nicht abgerufen haben. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag im Fall der Bausparkasse Wüstenrot grundsätzlich. Damit machte das Gericht die Hoffnung von hunderttausenden Bausparern auf weiter hohe Zinsen durch ihre Altverträge zunichte.

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   DJG/kla

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   February 21, 2017 09:13 ET (14:13 GMT)- - 09 13 AM EST 02-21-17

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