Haftungsbefreiung? |
28.11.2019 20:07:00
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Amazon droht unangenehmes EuGH-Urteil wegen Markenrechtsverletzungen
Dieses Programm ermöglicht es Verkäufern, ihre Produkte in Amazon-Logistikzentren zu lagern. Die Waren werden nach einer Bestellung dann auch durch Amazon verpackt und versendet.
Hintergrund des Gutachtens ist ein Rechtsstreit in Deutschland. In diesem hat das Unternehmen Coty Germany verschiedene Unternehmen des Amazon-Konzerns auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt, weil es über einen Testkäufer festgestellt hatte, dass von Dritten über die Website amazon.de ohne Genehmigung das Parfüm "Davidoff Hot Water" verkauft wird. Eine Erlaubnis wäre aber eigentlich notwendig, da Coty Germany eine Lizenz an der für Parfüm eingetragenen Marke "Davidoff" hält.
Ein abschließendes EuGH-Grundsatzurteil zu der Sache wird innerhalb der nächsten Monate erwartet. Auf dessen Basis wird der zuständige Bundesgerichtshof dann im Einzelfall entscheiden. Er hatte den EuGH wegen Fragen zu grundlegendem EU-Recht eingeschaltet.
Amazon verwies am Donnerstag darauf, dass es nach Einschätzung des Gutachters auch Ausnahmen von der Haftung geben könne. Dies könne zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das betroffene Unternehmen die für die Aufdeckung von Markenrechtsverletzungen notwendigen Mittel bereitstelle.
"Amazon untersagt den Verkauf von gefälschten Produkten strengstens, und allein 2018 haben wir mehr als 400 Millionen US-Dollar investiert, um Betrugsmaschen einschließlich Fälschungen zu bekämpfen und sicherzustellen, dass unsere Richtlinien eingehalten werden", sagte ein Sprecher am Donnerstag. "Wir ergreifen Maßnahmen gegen jeden, der versucht, missbräuchlich in unserem Store zu handeln." Dies beinhaltete zum Beispiel die Kündigung von Konten und die Einbehaltung von Geldern.
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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