Open-End Turbo Optionsschein auf LVMH

Bid
2,150
EUR
07.08.2026
2 000 Stück
Ask
2,250
EUR
07.08.2026
1 000 Stück
Veränderung (Börse Stuttgart)
0,120
EUR
5,63 %
Basiswert LVMH - Moet Hennessy Louis Vuitton ...
480,65
07.08.2026
-0,28 %
Hier für 0 Euro ordern (zzgl. Spreads)

WKN DE: GN1NA5 / ISIN: DE000GN1NA56

Finanzen.net Zero Banner
<
Aktion
in Depot
>

CHART GN1NA5 - 1 Monat

Kennzahlen

Kennzahl Wert Kennzahl Wert
Hebel 21,9452 Tage bis Fälligkeit -
Spread % 4,6729 Spread homogenisiert 1
Abstand Knock Out 21,02 Abstand Knock-Out % 4,3737
Abstand Strike 21,02 Abstand Strike % 4,3737

produktbeschreibung zu gn1na5

Mit dem Erwerb eines Knock-Outs kann der Anleger überproportional an der Entwicklung des Basiswertes partizipieren.

Dabei ergibt sich der Preis des Wertpapieres als ( 501,62 EUR - Kurs des Basiswertes in EUR) * 0,10 in EUR. Aus dem geringeren Kapitaleinsatz im Vergleich zum Direktinvestment ergibt sich ein Hebel.

Falls der zugrundeliegende Basiswert während der Laufzeit zu irgendeinem Zeitpunkt (auch intraday) die Knock-Out-Schwelle von 501,62 EUR berührt oder überschreitet, verfällt das Wertpapier wertlos.

Um die Finanzierungskosten des Emittenten zu decken, werden Strike und Knock-Out bei diesem nicht laufzeitbegrenzten Wertpapier regelmäßig erniedrigt, so dass der Wert des Knock-Outs bei gleichbleibenden Kursen des Basiswertes sinkt.

Aktualisiert am: 09.08.2026

Letzter gehandelter Kurs

Letzter Preis 2,25 EUR
% 5,63 %
+/- 0,12
Datum / Zeit 20:48 (07.08.2026)
Tagestief/-hoch 2,04 / 2,38
Börsenplatz Börse Stuttgart
Handelszeiten -

Stammdaten zu GN1NA5

WKN GN1NA5
ISIN DE000GN1NA56
Produkttyp Knock-out Warrants
Emittent Goldman Sachs
Investmentrichtung Put
Basiswert LVMH - Moet Hennessy Louis Vuitton SE
Barriere -
Aktivierung Barriere -
Cap kein Cap
Ratio 0,1
Währungssicherheit Nein
Abwicklungsart Cash
Ausübungsart amerikanisch
Letzter Börsenhandelstag -
Bewertungstag -
Zahltag -

Emissionsinformationen zu GN1NA5

Emissionstag 07.08.26
Emissionsvolumen 10 000 000
Emissionspreis 2,3
Basiswertkurs 479,7