24.05.2016 18:30:50

US-Richter sieht VW auf Kurs zu Einigung im Diesel-Gerichtsverfahren

   Von Sara Randazzo und Klaus Brune

SAN FRANCISCO (Dow Jones)--Volkswagen und die US-Behörden sind nach Angaben des zuständigen Richters weiter auf gutem Weg dazu, bis zur gesetzten Frist am 21. Juni einen umfassenden Kompromiss für die US-Sammelklage wegen des Volkswagen-Abgasskandals zu finden. Der zuständige US-Richter Charles Breyer teilte bei einer kurzen Anhörung am Dienstag in San Francisco mit, dass Volkswagen, Regierungsstellen und die Anwälte von Klägern "unablässig" an einer Einigung arbeiteten.

   Neue Details, wie die Einigung aussehen könne, wurden bei der Anhörung nicht bekannt. Breyer fordert einen detaillierten Plan von VW, wie der Konzern mit den rund 480.000 Dieselfahrzeugen mit einem Zwei-Liter-Motor umgehen will, die von der Affäre um manipulierte Emissionswerte betroffen sind. Schon bei früheren Anhörungen war bekannt geworden, dass im Rahmen des angestrebten Kompromisses die Kunden ihre betroffenen Fahrzeuge entweder an Volkswagen zurückverkaufen können oder eine technische Lösung der Probleme in Anspruch nehmen können. Zudem sollen die Kunden eine "substanzielle finanzielle Entschädigung" erhalten, bekräftigte Richter Breyer. Und schließlich will Volkswagen in umweltfreundliche Antriebstechnologien investieren.

   Ungeklärt bleibt weiterhin, wie mit den rund 90.000 Besitzern von Autos mit Drei-Liter-Dieselmotoren in den USA verfahren werden soll. Aber auch hier "bewegten sich die beteiligten Parteien "so schnell wie möglich" auf einen Kompromiss zu, erläuterte Breyer. Sobald ein Kompromiss vorliege, werde den betroffenen Autobesitzern ausreichend Zeit eingeräumt, die verschiedenen Optionen zu prüfen, sagte er. Der nächste Termin vor Gericht ist für den 30. Juni anberaumt.

   Auch in Europa droht Volkswagen weiteres Ungemach durch klagende Autobesitzer. Ende April hat eine renommierte und auf Sammelklagen spezialisierte US-Großkanzlei damit begonnen, betroffenen Kunden in ganz Europa eine Möglichkeit zu geben, sich über eine Registrierungsplattform für Geschädigte eintragen zu können.

   Unklar ist dabei, welche Rolle ein Vergleich in den USA bei möglichen Verfahren in Deutschland und Europa spielen wird. In den bisherigen Rückstellungen von Volkswagen sind jedenfalls noch keine möglichen Kosten berücksichtigt, die dem Konzern durch Rechtsstreitigkeiten in Europa drohen. Die Wolfsburger haben ihren europäischen Kunden bis auf die Möglichkeit einer Fahrzeugreparatur bisher keine Entschädigungen angeboten.

Kontakt zu den Autoren: klaus.brune@wsj.com DJG/DJN/kgb/sha

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   May 24, 2016 12:00 ET (16:00 GMT)

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