24.10.2018 14:15:43

Gericht: Mainz muss Fahrverbote für Diesel einbeziehen

MAINZ (Dow Jones)--Die Stadt Mainz muss nach einer Gerichtsentscheidung ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in ihren Luftreinhalteplan einbeziehen. Ab dem 1. April 2019 muss Mainz die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Stadtgebiet - insbesondere im Bereich Parcusstraße - einhalten, urteilte das Verwaltungsgericht Mainz auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe.

Der derzeit geltende Luftreinhalteplan 2016 bis 2020 und der bisherige Maßnahmenkatalog der beklagten Stadt zu seiner Fortschreibung enthalten nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden Maßnahmen zur zeitnahen Einhaltung des Kalenderjahresgrenzwerts für Stickstoffdioxid. Die Stadt muss deshalb in ihrem neuen Luftreinhalteplan zusätzlich ein Konzept für Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge aufnehmen.

Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

DJG/apo/jhe

(END) Dow Jones Newswires

October 24, 2018 08:16 ET (12:16 GMT)

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