Aufgrund uns erreichender Anfragen teilen wir zur Klarstellung folgendes mit. Wie Sie wissen, haben wir als Gemeinsamer Vertreter entsprechend unserer Ermächtigung mit der MIFA AG eine Stundungs- und Verzichtsvereinbarung geschlossen. Diese beinhaltet:
(I) die Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 und
(II) den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 ("Vereinbarung über Zinsstundung und Kündigungsverzichte").
Die Stundung und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten stehen jeweils unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MIFA.
Die Bekanntmachung über die Änderung der Anleihebedingungen vom 25. August stellt lediglich die technische Umsetzung der von aus ausgesprochenen Stundungen dar.
Darüber hinaus, haben wir gemeinsam mit allen Beteiligten ein mögliches Restrukturierungskonzept entwickelt. Darüber hat die MIFA AG am 22. August in einer Ad hoc berichtet. Wir haben alle bei uns registrierten Anleihegläubiger ebenfalls am 22. August über das Restrukturierungskonzept sowie die oben benannten Entscheidungen informiert.
Die endgültige Entscheidung über das von uns für die Anleihegläubiger verhandelte Restrukturierungskonzept liegt nicht bei uns, sondern bei den Anleihegläubigern selbst. Über die Umsetzung des Konzepts werden die Anleihegläubiger auf einer Gläubigerversammlung zu entscheiden haben, zu der die Anleihegläubiger in Kürze eingeladen werden.
Frank Günther
One Square Advisory Services GmbH
www.fixed-income.org
Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.
(I) die Stundung der am 12. August 2014 fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 und
(II) den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten der Anleihegläubiger bis zum 31. März 2015 ("Vereinbarung über Zinsstundung und Kündigungsverzichte").
Die Stundung und der vorübergehende Ausschluss von Kündigungsrechten stehen jeweils unter der auflösenden Bedingung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MIFA.
Die Bekanntmachung über die Änderung der Anleihebedingungen vom 25. August stellt lediglich die technische Umsetzung der von aus ausgesprochenen Stundungen dar.
Darüber hinaus, haben wir gemeinsam mit allen Beteiligten ein mögliches Restrukturierungskonzept entwickelt. Darüber hat die MIFA AG am 22. August in einer Ad hoc berichtet. Wir haben alle bei uns registrierten Anleihegläubiger ebenfalls am 22. August über das Restrukturierungskonzept sowie die oben benannten Entscheidungen informiert.
Die endgültige Entscheidung über das von uns für die Anleihegläubiger verhandelte Restrukturierungskonzept liegt nicht bei uns, sondern bei den Anleihegläubigern selbst. Über die Umsetzung des Konzepts werden die Anleihegläubiger auf einer Gläubigerversammlung zu entscheiden haben, zu der die Anleihegläubiger in Kürze eingeladen werden.
Frank Günther
One Square Advisory Services GmbH
www.fixed-income.org
Quelle: fixed-income.org - Die Plattform für Investoren und Emittenten am Anleihenmarkt.