25.04.2013 20:45:00

Westfalenpost: Keine Überraschung Kommentar zum BAG-Urteil über Kirchensonderrechte von Andreas Thiemann

Hagen (ots) - Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Mitarbeiterkündigung nach einem Kirchenaustritt kann nicht wirklich überraschen. Die Richter folgten lediglich der verfassungsrechtlichen Vorgabe, die den Kirchen nun einmal Sonderrechte im Umgang mit ihren Mitarbeitern einräumt. Erst eine hoheitliche Verfassungsänderung könnte hier zu anderen Urteilen führen. Abgesehen von der juristischen Logik gibt es aber auch sehr gute andere Argumente, die die Mitarbeiter-Kündigung nachvollziehbar erscheinen lassen. Im vorliegenden Fall war der Sozialarbeiter im Dienst der Caritas nach eigenem Bekunden "aus Gewissensgründen" nicht mehr mit der katholischen Kirche einverstanden; daher trat er aus der Kirche aus. Seinen Arbeitsplatz in eben diesem Kirchenkonstrukt mochte er allerdings nicht aufgeben - hier griffen offenbar seine Gewissensbisse nicht so radikal. Die CDU-Landtagsfraktion hat just in diesem Zusammenhang einen Antrag in Düsseldorf eingebracht, um den besonderen Wert und die besondere Stellung der Kirchen in unserer Gesellschaft noch einmal zu betonen und damit zu stärken. Dabei wird auch herausgestellt und anerkannt, dass die beiden christlichen Kirchen eben keine beliebigen Arbeitgeber innerhalb unserer Gesellschaft sind, sondern ihren (auch beruflichen) Dienst am Nächsten unmittelbar im christlichen Werte-Kontext verankert sehen. Mitarbeiter, die diese Überzeugung nicht teilen und mittragen, können umgekehrt folgerichtig auch als untragbar angesehen werden. Niemand muss in diesem Lande im Dienst der Kirchen arbeiten. Tut er es aber, muss er sich auch an ihre besonderen Regeln halten.

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