"Keine Rechtsgrundlage" |
23.11.2018 10:52:51
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VW will Berufung einlegen gegen Urteil zur Rücknahme von Diesel-Golf
Das Landgericht hatte bereits Mitte November entschieden, dass VW die Kaufsumme für den Golf 1.6 TDI von 29.908 Euro zuzüglich Zinsen erstatten müsse. Der Käufer müsse dafür den im Jahr 2012 erworbenen Wagen zurückgeben. Der Kläger habe "auch keine Nutzungsentschädigung zu leisten, denn die Typgenehmigungen für die vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge seien kraft Gesetzes erloschen", geht aus dem Urteil hervor, in das Dow Jones Newswires Einblick hat.
VW geht davon aus, dass das Urteil in der Berufungsinstanz korrigiert wird. "Für Kunden-Klagen gibt es aus unserer Sicht keine Rechtsgrundlage", so ein Sprecher. Mittlerweile seien rund 9.000 Urteile in der Diesel-Thematik ergangen -vor Landgerichten und Oberlandesgerichten blieben Klagen von VW-Kunden überwiegend erfolglos. Aktuell gebe es 13 Urteile von Oberlandesgerichten, die im Sinne von VW beziehungsweise im Sinne der Händler ausgefallen seien. "Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg steht damit im Widerspruch zu einer Vielzahl von Entscheidungen anderer Gerichte in vergleichbaren Fallkonstellationen", so der VW-Sprecher.
FRANKFURT (Dow Jones)
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