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26.05.2013 14:48:36
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Verfahren gegen Maschmeyer mit Geldauflage eingestellt
Laut "Wirtschaftswoche" hatte der Unternehmer ein größeres Aktienpaket des AWD-Konkurrenten MLP besessen, ohne dies gemeldet zu haben. Damit könnte Maschmeyer gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen haben, nach dem Anteilseigner binnen vier Tagen öffentlich machen müssen, dass sie bestimmte Schwellen - etwa von 3, 5 oder 20 Prozent der Stimmrechte - überschritten haben.
Maschmeyer räumte den Bericht zufolge ein, zumindest kurzzeitig die Drei-Prozent-Meldeschwelle überschritten zu haben. Er habe Anfang 2008 rund 2,9 Prozent der MLP-Anteile gekauft. Als MLP eigene Aktien zurückkaufte, sei sein Anteil über Nacht auf über drei Prozent gestiegen. Er habe daraufhin Aktien verkauft, so dass die vorherige Beteiligung wieder hergestellt worden sei.
Maschmeyer erklärte, dass keine "rückwirkende Meldung dieser passiven Überschreitung der Meldeschwelle" erfolgt sei. Die Staatsanwaltschaft habe eine Geldauflage vorgeschlagen, da es nicht danach ausgesehen habe, dass sich der Anfangsverdacht in einem Verfahren erhärtet hätte. Es handle sich weder um eine Strafzahlung noch um ein Schuldeingeständnis, betonte Maschmeyer./eks/DP/stb
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